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Statuta quarundam Illustrissimi Principis ac Domini D. Guilielmi Juliacensium, Cliuorum ac Montensium Ducis ...
Entstehung
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kunden in zugelaßenen hellen zutrausumiren oder zu verabring, zuunverduny, literas mitui compassus vel subsidiales compulsoriales,daß sie dergleichen mehr nötigh haben möchten, auch dilaciones wobandi pitten, und Innen solches hernacher zuthuen, benhommen seienEs wehre dan das die Partheien glaublichen bericht vorbringen kann.ten, daß sie deßelben beweiß zuvoren keine wissenschafft ge-hatt, oder sonst die Schütte und Commissarien daß den partheienIhr begeren zugelaßen, Auß anderen erheblichen ursachen erwährtlegt wurden.Es soll auch der Beclagter, waß ehr zu weisen gemeint uff selbigetermin, so dem Cleger darzu gegeben werden, einprengen, damitdie Rotuli und Remissa uff ein zeitt publiciert, und die sachenumb desto mehr befordert worden.Titulus nonusVon dem siebenden termin undSwas darinnen zuhandlen.Wegen die hineinde einkommene nominationem Commissariumet testium item Designationem, und andere bei vorigem terminosparificirte handlungh, und begeren, sollen bei diesem terminvon beiderseits partheien bewilligung, oder erhebliche exceptiones einbracht, darauff wahren keine bestendige replicavorhanden, ohne weittere Wechsell schreiben die sach zumbescheidt gestelt werden.en partheien sollen die dilationes probandi nachgestalt, und ge-legenheit der sachen gemeßigt, vnd gegeben werden, vnddahe in der irster dilation die notturtt nach nicht verrichtetvor verfließung derselben, die zweiter oder auch die drit-te gepetten werden, dahe aber die procuratoren die ersto oderZweiter, ohne ferner anhalten verlauffen lassen, sollen Innenzur zweitter und drüberer prorogation ohne anzeigt gnugsamen