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Statuta quarundam Illustrissimi Principis ac Domini D. Guilielmi Juliacensium, Cliuorum ac Montensium Ducis ...
Entstehung
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Titulus quintusVon dritten termin in zuster instantsAuch wie und waß darummehrJuhandlenAuff diesem dritten termin, Wan in den haubt ahn vorfahren wirdt, soll der Cleger so ehr einige bestendige Ex-ceptiones widder die ein kammern responsiones, oder belegtens Defraisional oder peremptoriales artos zuhaben vermeintdieselbe in specie formblich, und articulirt eingestelletsampt seiner Euentual antwordt uff gerurte de hünsinnsoder peremptorial apll, und demnach waß ehr vffge-wolte defensionales oder peremptoriales zu repliciren be-dacht, übergeben.Wafern auch beider seits partheien nach einige additio-nales declaratoriales, vel correctionales zwar erheischendernoth einzuprengen hetten, soll solches Innen vor ein-wahl uff diesen Dritten termin allein vergunnet wer-tag, sünsten sollen sie der additional additionalium. Itemdeclaratorial declaratorialium, und dergleichen sich gentzlichent.halten, vnd darumb befließen sein anfengklich Irenötrurfft bedachtlich, elerlich, ordentlich, und richtigsteingestelt vorzubrengen, wird zu übergaben.Titulus SextusVon dem Viertten termin Josterinstants und wiss dermenzuhundlenAuff den viertten termin soll der Beclagter wieder