(148.)walt beibehalten habe, Münzen zu schlagen, indemdas Wort Senatus Consultum (S. C.) dieses hin-länglich erprobet; mithin blieb Cöln eine besondereMünzſtätte, und muß daher in dem bekannten Werke:Notitia Imperii occid. den dreien MünzstädtenGalliens als die vierte beigezählt werden.In Betreff der S. 102. d. B. vom Kaiser Neround Claudius angeführten Münzen, scheint eswahrscheinlich zu seyn, daß diese nicht hier, sondernzu Rom, zur Gedächtniß der durch Claudius undAgrippina hierhin verlegten Colonien, geprägt wor-den sind; denn, wenn die Colonien zu den Zeiten derKaisern Münzen geprägt haben, so ist solches allzeitvermöge eines ausdrücklichen kaiserlichen Privilegi-ums geschehen, wovon alsdann auch auf den Mün-zen Meldung geschah. In obbemeldten Münzen ge-ſchieht davon keine Erwähnung, mithin wird mankeine, vor Postumus Zeiten, hier zu Cöln geprägtenMünzen aufweisen können.0Unter den Schriftstellern, die eine fleissige Untersuchungin Jus Monetandi sub Romanis, in Coloniis et foede-ratis Civitatibus angestellt haben, verdienen vorzüglichSpanheim de Praestantia et Usu Numismatum, undder Graf von Bünau de jure circa Rem Monetariam,angerühmt zu werden. Von unsern Cölnern, habender gelehrte Jesuit Hartzheim und der Stadt=Cös-nische Syndicus Hamm, Abhandlungen mit Kupfernüber die Münzen, so wie Aldenbrück eine Disserta-tatio ad Scientiam Nummorum antiquorum herausge-geben.
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