( 80)ihre Grenzlinie noch mehr einschränken. *) DiesenLänderstrich haben sie bis zum Jahr nach Er-bauung der Stadt Rom 15CCXVII oder ICCCXXXIV(vor Christi Geburt XXXIII oder XV) im Besitzgehalten, und Mülheim, 60) oder wahrſcheinlicher—Domherr von Hillesheim verlegt die Gränzlinien derUbier gegen Morgen bis zu den Katten, von welchensie die Adrana (Eder=Fluß) schied; gegen Mitternachtbis zu den Sicambern, wo der Sieg=Fluß dieScheidewand gewesen sey. Nach der Meinung einigerGeographen, sollen die Ubier noch weiter den Rheinhinunter, ungefehr bis an die Gegenden, die uns gegen-über liegen, gereicht und gegen Mittag bis an denMain ihre Gränzen gehabt und gegen Abend soll sie derRheinfluß von den Galliern geschieben haben. DieserUmkreis schliesse die heutige ganze Wetterau, Nassau,und einen Theil von Hessen ein. Die Gränzen kön-nen aber, sagt derselbe, nicht ganz genau bestimmt werden: denn die alten Teutschen hatten nur Limites naturales, als Flüsse, Berge, Wälder 2c. und keine Limitenartificitates, als z. B. Städte, Dörfer u. s. w.; auchmußten die alten Teutschen oft ihre Wohnsitze wegender Jagd, Viehweide, Verdrängung andrer Völker,Kriege 2c. verändern. Prof. Minola sagt Seite 27daß Mannert glaube, unter Adrang sey die Lahnzu verstehen, allein er halte dafür daß in Adrana eherdie Eder, als Lahn zu suchen seye.20) Gelen. Töm XXII. Farrag. Henr. Glareanus in notisad Jul. Caes. comment. hanc urbem fuisse putat.
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