XIderben, für die Dauer dieses Lebens zu be-gründen; und wer darf sich erkühnen zu sa-gen, daß Er den Monarchen hofmeistere,wenn er unwiderleglich zeigt, wie das unsangeblich unter dessen Sanition geschiehet oderunterlassen wird, — gewiß die allerhöchsteSanition nicht würde erhalten haben, wenndieser edle König, von denen die ihn umga-ben, darauf aufmerksam gemacht worden wä-re, wie verderblich dieses auf das Heil desStaates einwirken müsse. — Wenn ihnenKlarheit oder reiner Wille inne gewohnt hät-te dieses zu thun, sie die aus der Mittedes Volkes genommen, nothwendig eher dieFolgen erkennen mußten, wie der so oft hin-tergangene Monarch, der nur dadurch hin-tergangen zu werden vermag; daß Anderesich wie eherne Mauren zwischen ihm unddas Volk. gedrängt.Er beklagt sich offen, weil aus dem Ca-binetsschreiben offenbar eine Sinnesverände-rung des Königes hinsichtlich seiner hervor-ihm sagt, daß ergehet, rürend sein Her-
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Ueber das anonyme Pamphlet, Brocken in die Suppe der Freiherren von Hallberg
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XI
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