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1813, 1814, 1815 : Volksbuch
Entstehung
Seite
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erlebt, theils reichen die Wirkungen derselben noch in unsereTage herein und fangen eben jetzt erst an, sich recht fühlbarzu machen. Dazu kommt, daß wir bei den Kämpfen jenerZeit als Partei betheiligt sind. Der Verfasser ist ein Deutscher,und schreibt für Deutsche, es ist also natürlich, daß er fürDeutschland fühlt und denkt, daß ihm die Thaten des Kriegesim Lichte seiner Partei erscheinen, daß er fast unwillkürlichgeneigt ist, für Deutschland und gegen die Feinde zu urtheilen.Aus diesem offnen Bekenntniß geht hervor, daß es gut seinwird, so wenig als möglich überhaupt zu urtheilen, und sichmehr auf die bloße Darstellung der Ereignisse zu beschränkenDer Nachwelt ist es vorbehalten über die Vergangenheit denentscheidenden Richterspruch zu fällen,die Weltgeschichte istdas Weltgericht. Nach diesen Vorbemerkungen möge die Sacheselbst folgen.§. 3.Den Mittelpunct Europas bildeten zwei gewaltigeReiche Deutschland und Frankreich. Obschon bei ihremEntstehen unter einem Scepter vereinigt *) und obwol dieGesetzgebung und die bürgerlichen Einrichtungen in ihnenanfangs dieselben waren, so nahmen sie doch, nachdem sie inverschiedene Reiche sich theilten. **) einen ganz verschie-denen Gang der Entwicklung. Der Grundzug der bürgerlichenVerfassung in beiden war das Lehnswesen. Während nun inDeutschland das Lehnswesen sich fort und fort ausbildete, sodaß zuletzt aus anfänglichen Lehnsträgern eine Menge unab-hängiger Fürsten, Städte, Ritter und Herren entstand, wurde*) Unter Karl dem Großen von 768 bis 814.**) 843 durch den Vertrag zu Verdun.