lassen. Wenn nun die Kriege von 1813 bis 1815 der Schlußdieser Zeit sind, so ist es nothwendig, um die Geschichte der-selben genau zu kennen und zu verstehen, daß man auch mitden vorhergegangenen Begebenheiten vertraut und genaubekannt sei.§. 2.Will nun jemand die Geschichte irgend eines Zeitraumsschreiben, so liegt ihm eine doppelte Pflicht ob. Er muß dieBegebenheiten streng der Wahrheit gemäß erzählen, und er mußein unparteiisches Urtheil über dieselben fällen. Beides ist sehrschwierig. Die Wahrheit wird nur zu oft, aus Irrthum oderabsichtlich entstellt, aus Parteirücksichten werden die Dingevergrößert und übertrieben oder verkleinert und herabgesetztso daß sich überall Widersprüche finden, aus denen das Wahrenur mit scharfer, vorurtheilsfreier Prüfung herausgefundenwerden kann. Noch schwieriger für den Geschichtsschreiber istdas Urtheil. Fast unmöglich ist es, sich frei von National-vorurtheilen, von vorgefaßten Ansichten, von unwillkürlicherParteinahme für die eine oder die andere Sache zu halten undnur zu leicht liegt in einer mehr oder minder warmen Dar-stellung schon ein Urtheil, das dann leicht ein ungerechteswird. Deshalb ist für den Geschichtsschreiber die schärfste Prü-fung der Quellen, aus denen er schöpft, und die größteBehutsamkeit im Aussprechen eines Urtheils nöthig. Nochnöthiger wird diese Behutsamkeit bei dem vorliegenden Gegen-stande. Jeder Zeitraum der Geschichte findet nur dann eineparteilose Beurtheilung, wenn er vergangen ist, wenn dieBegebenheiten desselben aus einer gewissen Ferne betrachtetwerden. Die Zeit aber, von welcher wir sprechen liegt unsnoch lange nicht fern genug, um sie mit völlig freiem, ungetrübtem Blick beurtheilen zu können; wir haben sie theils noch
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