Druckschrift 
Denkwürdigkeiten aus den Kriegsbegebenheiten bei Neuwied von 1792 bis 1797 : in übersichtlichem Zusammenhang mit gleichzeitigen Kriegsereignissen in den Rhein- und Niederlanden [et]c. [et]c. ; nebst Beilagen, darstellend die Belagerung und Gefechte von Mainz [et]c., die standhafte Behauptung Ehrenbreitsteins und andere gleichzeitige Begebenheiten mit besonderer Beziehung auf das hierbei rühmlich betheiligte kurcölnische Regiment und andere Reichstruppen
Entstehung
Seite
268
Einzelbild herunterladen
 

2682) Alle Soldaten ohne Unterschied können an diesemEhrenzeichen Theil haben.3) Die Ausländer, welche im Dienste seiner KufürstlichenDurchlaucht, sind der Erlangung dieser Denkmünze wie dieLandeskinder fähig.4) Der wesentliche Grundsatz dieser außerordentlichenBelohnung für den Unteroffizier und den Gemeinen nun be-steht darin, daß ein und anderer mit wahrem in dem Institutvorgeschriebenem einzelnen Muth, großmüthigem Eifer undunerschütterlicher Entschlossenheit das persönlich that, und zumwahren und glücklichen Erfolge beigetragen habe, das erohne Pflichtverletzung hätte unterlassen können.5) Nur bloßem Verdienste kann diese Denkmünze ausge-theilt werden, und zwar mit der ausgesuchten Aufmerksamkeit,um nicht durch Mißbrauch dessen Werth zu vermindern, undnur Derselbe, so die Truppen vor dem Feinde commandirt, istin den Fällen, wo dies Ehrenzeichen ausgetheilt werden soll,befugt, über die Beweggründe und Zeugnisse zu entscheiden,ob solche die Medaille verdienen.6) Derjenige, welchem nach der Entscheidung des Com-mandanten die Ehrenmedaille zugesagt ist, empfängt solche öf-fentlich in Gegenwart seiner Cameraden aus den Händen desChefs seines Regiments, und trägt sie an dem Knopflochseines Rocks durch das Band befestigt, womit jede dieser Me-daillen versehen ist.7) Derjenige, welcher diese Denkmünze erhält, bekommtvon seiner Kurfürstl. Durchlaucht monatlich 2 Rthlr. speciesals Zulage und besondere Wohlthat Höchstdesselben.8) Diese Zulage von 2 Rthlr sp. monatlich wird jedemso lange ausbezahlt, als er wirklich Gehalt vom Kriegscom-missariat, es sey als Soldat, Invalide oder Gardist zieht;die Medaille behält er aber ewig.9) Avancirt ein Mann, nachdem er dieses Ehrenzeicheneinige Zeit getragen, zum Offizier, so behält solcher sowohldie Medaille, als Zulage.10) Ereignet es sich, daß ein solcher Mann, mit dieser