Jemnach bey Seiner Königlichen Majestätvon Preussen rc. 2c. Unserm allergnädigstenHerrn, Dero Clev- und Märkische Regierung mit-telst Berichts vom 7ten dieses Monats allerunterthänigst an-getragen, den Druck und Verlag des in dortigen Landen ein.geführten, und mit Approbation des geistlichen Departeinents-verbesserten und mit einem Anhang versehenen Clev=GülichBerg= und Märkischen Evangelisch=Reformirten Kirchen=Ge-fang⸗Buchs, dem Buchhändler Röder und der Wittwe Sitz-mann allergnädigst zu concediren; Als haben HöchstgedachteSeine Königliche Majestät diesem Gesuch in Gnaden zu defe-etren kein Bedenken getragen.Höchst Dieselbe concediren und verstatten auch hiermitund Kraft dieses dem Buchhändler Röder und der WittweSitzmann, daß Sie und Ihre Erben, binnen den nächst-folgenden Zwanzig Jahren allein berechtiget ſeyn ſollen, dasoben erwehnte Evangeliſch⸗Reformirte Kirchen⸗Geſang⸗Buchund deſſen Anhang zu drucken, und zu verlegen, hingegenniemand ausser Ihnen befugt seyn soll, sothanes Gesang-Buch nachzudrucken, oder andere etwa auswärts nachgedruckteExemplaria in Höchst Deroſelben Landen einzuführen, unddarin zu debitiren, bey Confiscation der Exemplarien und beyeiner Geld=Strafe von Ein Hundert Reichsthaler, wovondie Hälfte dem Königlichen Fisco, die andere Hälfte aber de-nen vorhin benannten Concessionariis erleget werden soll.Höchstgedachte Seine Königliche Majestät wollen auch dieImpetranten bey dem Genuß dieser Conceßion, binnen denenbewilligten Zwanzig Jahren allergnädigst schützen, handhaben,und erhalten.Uhrkundlich ist diese Conceßion mit Höchstgedachter Sei-ner Königlichen Majestät Insiegel bedrucket, und von HöchstDero jetzigen Chef des Lehns=Departements unterzeichnetworden. So geschehen Berlin, den 24. Oktober 1771.⛪Auf Seiner Königlichen Majestät allergnä-digsten Special=Befehl.von Münchhausen.
Druckschrift
[1] (1784) Verfassend die 150 Psalmen Davids, in teutsche Reimen gebracht von Ambrosio Lobwasser ...
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