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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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Weissensee.

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wahrscheinlich seine Söhne, gefolgt waren, 1411.nach dem, Ableben desAlbrecht v. Kranichborn und seines Sohnes Ehrhard in die Händeder Schwestern des Letztern, Albrechts Töchter, übergehen, von wel-chen Margarethe an Christian von Witzleben, Kune an Berldv. d. Asseburg bereits verheirathet waren, und Anna im Jahre 1421die Ehefrau Hans des Aeltern v. Wangenheim und somit Stammmutterdes Wintersteinschen Stammes wurde. Die Güter, mit denen diese dreiKranchborn'schen Erbtöchter 1411 beliehen wurden, lagen in Wunders-leben, Weissensee und Ottenhausen, und scheint Anna zunächstmit den Besitzungen zu Weissensee bei der Theilung mit ihren Schwe-stern bedacht zu sein. Worin diese Besitzungen bestanden, können wirim Einzelnen nicht mehr nachweisen. Wenn es aber in den landgräflichenCopialbüchern des Dresdener Archivs im 16. Bande fol. 121 heisst:

1437 Idem (der Landgraf) leiht Hans von Metern, Fischmeisterzu Weisensee, den Weidich am Obernsee vor der Stadt Wiszen-see, so der Bruch genannt wird, vor Zeiten denen von Kranch-born gewesen, nebst andern Gütern an Hansen von Wangen-heim mit des v. Kranchborn Tochter gekommen, und von dieseman eine Bürgerin zu Wiszensee M. Eränckin verlassen worden,zu rechten freien Mannlehn. Gotha am Dienstag Maria Heimsuchung.so erkennen wir darin einen Theil des Weissenseeschen Burgmannlehns,welches Anna ihrem Eheherrn zugebracht hat, und möchten fast glauben,dass das Burglehen auf der Burg zu Weissensee gelegen, sowie dieP/2 Hufen im Felde zu Ottenhausen, womit Hans Noter (corrumpirtstatt Hans von Netra) Fischmeister zu Weissensee 1435 zu rechtemMannlehen beliehen wird, gleichfalls zu diesem Heirathsgute gehört hat.Aus den Urkunden über die im Jahre 1436 erfolgte Erwerbung des Schlos-ses Scharffenberg haben wir gesehen, dass Hans v. Wangenheimdurch Abtretung seiner Besitzungen in Weissensee, Wunderslebenund anderer Orten 1200 Gulden der Scharfenberger Kaufgelder abtrug,und mögen zu diesem Zwecke auch jene Veräusserungen vorgenommensein. Dass aber demungeachtet von den Besitzungen der Frau Annanoch Einiges in Weissensee übrig blieb, was nach dem Tode der Mut-ter als Eigenthum ihrer Kinder betrachtet, und darum in Hansens Erb-theilungs-Briefe von 1469 auch nicht erwähnt wurde, geht daraus hervor,dass nach dem Becesse vom Freitage nach Leonhardi 1498 HansensEnkel Hans, Lutzens Sohn, und Friedrich undApel, FriedrichsSöhne, sich um dortige Besitzungen vereinbaren, mit den Worten:

Vmb das burgklehenn zu Weiszensehe samt dem Weingarten Ist

bereth was der noch vnngetheilt wehre sol nachmals getheilt werden

vnd iglichen part seinn theill daran vom andern vnvorhindert folgen.

Das Burglehn zu Weissensee mag sich aber wohl auf die eben