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III. Buch. III. Abtheilung.
erwähnten Weingärten beschränkt haben, welche jedoch später einer Thei-lung unterzogen sind, indem wir sowohl das I. Viertel des Winterstein-schen Stammes, als das III. Viertel in der Folge im Besitze eines Wein-bergs zu Weissen see rinden. In der Theilung zwischen Lutz demAeltern und Friedrich dem Aeitern vom Mittwoch nach Luciä 1540 wurde„der weinbergk zu Weissensehe" an Friedrich den Aeltern alleinüberwiesen, und dazu noch als ,,frey vnd eygen" der Weinberg zu Pful-lendorf, während Lutz dagegen den Weinberg zuHarhausen erhielt,sein Sohn Wolff Veit daneben aber auch noch in Bischleben einenWeinberg besass. Friedrich des Aeltern Enkel, Friedrich Jobstund Hans Reinhardt, theilten sich 1608 in die Weinberge bei Weis-sensee so, dass von dem Berge am Obern See die Hälfte nach der Stadtzu Friedrich Jobsten, die andere Hälfte nach Schilfa zu HansReinhardten gehören sollte, und in gleicher Weise wurde der am IJn-tersee gelegene, der Kaiserberg genannte Weinberg getheilt, FriedrichJobst erhielt die nach der Stadt zu liegende, Hans Reinhardt diewegwärts bezeichnete Hälfte (Reg. 443 der IL Sammlung) und 1641 ver-schreibt Bernhard Wilhelm seiner Gemahlin Juliana von Wechmarzum Witthum noch 2 Eimer Wein „so gut er in Weissensee erwächst"oder 4 Thaler für den Eimer.
Bei der Theilung zwischen dem III. und IV. Viertel scheint der An-theil am Weissenseer Weingarten dem III. Viertel überwiesen zu sein,und ist nach Melchior des Aeltern Tode auf seinen ältesten Sohn denJägermeister Christoph gefallen, welcher 1638 verstarb, und dessenSöhne Hans Ludwig und Georg bei der Theilung der väterlichen Gü-ter bestimmten
Die Weinberge zu Weissensee undKelberfel dt neben dem Kirsch-berge daselbst wollen Sie ingesambtt behalten, die Kosten zugleichtragen vndt des göttlichen Seogens erwartten.
Damit schliessen unsere Nachrichten über die Besitzungen in Weis-sensee, und scheinen die dortigen Weinberge von den Besitzern alsfreies Eigenthum betrachtet, und im Laufe des 17. Jahrhunderts veräus-sert zu sein, da der Weinbau in diesen Gegenden Thüringens in Abnahmegerieth, und allmälig einging, die dazu benutzten Grundstücke damit aberihre Bedeutung und den grössten Theil ihres Werthes verloren.
107. Westerengel und Feldengel.
Erst während des Drucks dieses Werks geht uns durch die Gütedes mit der Ordnung des Gräflich Stolbergschen Gesammt-Archivs zu Stol-berg beschäftigten Herrn Archivraths a. I). Beyer die nachfolgende Ab-schrift einer Ilfelder Urkunde zu, wonach die von Zenge vom Wangen-