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III. Buch. III. Abtheilung.
99. Treffurt.
Stadt und Schloss Treffurt, der Stammsitz des sich davon nennen-den Geschlechts, dessen Geschichte manchfach in die WangenheimscheGeschichte eingreift, und in der -von weiland Archivar Landau 1862herausgegebenen Monographie besonders bearbeitet ist, war, nachdem diezu Treffurt gesessenen Brüder bald nach der Niederlage bei Sonne-born im Jahre 1327 sich der Burg Spangenberg, des Sitzes ihrerVettern, durch Ueberfall bemächtigt hatten, im Jahre 1329 von diesennach Spangenberg sich nennenden Herren v. Treffurt nach schwererBelagerung wieder erobert, und trieb Friedrich von Spangenbergvon da aus ein so verderbliches Fehde- und Baubwesen, dass die Land-grafen von Hessen und Thüringen sich mit dem Erzbischof von Mainzverbündeten und im Jahre 1333 Treffurt belagerten und eroberten. Diedrei Fürsten besetzten Schloss und Stadt gemeinschaftlich, und errichtetenam Sonntage ("antäte (den 13. Mai) 1333, nachdem Landgraf Friedrichder Ernsthafte V.Thüringen den Walther von Nesselröden zu seinemVoigt und Amtmann in Treffurt bestellt hatte, einen Burgfrieden (WolfsGeschichte des Eichsfelds, Urk.-Buch IL pag 27). Schon im folgendenJahre finden wir aber Friedrich v. Spangenberg wieder im Besitzevon Treffurt, und erst im Jahre 1336 gelang es den verbündeten dreiFürsten, die Veste wieder zu erobern, welche mit dem zugehörigen Ge-biete von nun an als eine Ganerbschaft behandelt wurde, welche zwischenChur-Mainz, Chur-Sachsen und Hessen-Cassel seitdem bis zur Auflösung desDeutschen B,eichs fortbestanden hat.
Landau meint, dass Treffurt Stadt und Burg wohl ThüringenschesLehn gewesen sei, eine urkundliche Spur eines solchen Lehnsverhältnisseshaben wir zu entdecken nicht vermocht, und möchten darum eher geneigtsein, den freien Allodialbesitz dieses Stammhauses den Herren v. Tref-furt zuzuschreiben, und ihnen in dieser Beziehung"dynastische Rechtezu vindiciren, während sie als Voigte des Fuldaschen Stiftes Grossen-Bursla und der Hersfelder Villication Beh ringen, sowie des ErzstiftsMainz über die Voigtei Dorla zu diesen geistlichen Stiftern in einemVerhältnisse erscheinen, welches ebenfalls auf den freien Stand des Ge-schlechts schliessen lassen dürfte, was durch die vom Stifte Fulda denLandgrafen von Thüringen lehnsweise aufgetragene Voigtei über Bursla,und deren weitere lehnweise Uebertragung an die Herren von Treffurtkeine Aenderung erleidet.
Wenn wir die Herren von Wangenheim, welche 1305 bereitsAllodialerben des Treffurter Hermann v. Brandenfels waren, 1325aber die Treffurtschen Lehnsbesitzungen in den Behringer Dörfern mit demHofe Hesswinkel von Thüringen zu Lehn empfangen hatten, im Jahre