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III. Buch. III. Abtheilung-.
durch Kauf übergingen. Der Kaufbrief scheint am Mittwoch nach Boni-facii 1444 zu Eisenach abgeschlossen zu sein (Zeitschrift des Vereinsfür Thüringensche Geschichte etc. Band 6. pag. 292) und am Freitagenach Jacobi desselben Jahres erhielt Reinhard von Eschwege fürsich und seinen Bruder Härtung die Belehnung von Seiten des Chur-fürsten Friedrich und des Herzogs Wilhelm von Sachsen (Regeste280 der IL Sammlung). Im bald darauf erfolgenden Sächsischen Bruder-kriege wurde 1450 das Schloss Scharffenberg vom Churfürsten Frie-drich, der wunderlicher Weise den Beinamen des Sanftmüthigen in derGeschichte erhalten hat, erobert und zerstört, und gab dies wohl die Ver-anlassung, dass Reinhard von Eschwege den Besitz für sich und dieSeinigen nicht behaupten konnte, und denselben an die Gebrüder Berldund Hans von Utenrode abtrat, welche darüber auch 1458 Montagsnach Misericordia einen Lehnbrief vom Herzog Wilhelm von Sachsenerhielten, und deren Nachkommen im Besitze des Schlosses und der Herr-schaft Scharffenberg verblieben, bis sie dieselbe im Jahre 1837 andie Landesherrschaft käuflich überliessen, welche dann aus den damit er-worbenen Uetterodt'schen Gerichtsorten Ruhla, Thal, Weissenbom.Schwarzhausen, Schmerbach, Sättelstedt, Deubach und denin jener Zeit abgetretenen Wangenheim'schen Patrimonial-Gerichten überWinterstein, Sondra, Kälberfeld, Kahlenberg, Schönau undFischbach das neue Gerichtsamt Thal bildete.
87. Scherbda.
In dem zum Eisenachschen Amte Creuzburg gehörigen DorfeScherbda besassen die Herren von Wangenheim nicht allein vonAltersher Zinsen und Lehne, welche, wahrscheinlich aus der Treffurt'schenErbschaft des Hermann von Brandenfeis von 1305 stammend, inden Wintersteiner Lehnbriefen mit verliehen waren und zu Lehn empfan-gen wurden, sondern seit dem Ausgange des 16. Jahrhunderts war auch,das dortige Rittergut in den Besitz einer Branche des IV. Viertels ge-kommen, welche während des ganzen 17. Jahrhunderts dort ihren wesent-lichen Wohnsitz genommen hatte, und dieses Gut erst im Jahre 1753 andie Landesherrschaft als Kammergut verkaufte, welche dann 1835 dasGut zerschlagen und an die Gemeinde verkauft hat.
Von den Alt-Wangenheim'schen Besitzungen, welche wahrscheinlichzu den Senioratsgütern geschlagen wareu und darum allmälig verdunkeltund verloren wurden, haben wir nur eine Kunde auffinden können, undzwar einen offenen Brief vom 11. December 1606, worin Balthasar v.Wangenheim zu Grossenbehringen „als des Stammes Winter-stein Eidester" zwei wüste Hofstätten im Dorfe Scherbda und eine