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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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Scharffenberg.

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Registrum census Hereditarii in Swartishuszen nobilis domicelli

Johann is de Wangenheym inceptum anno Dni. M°CCCC°XXX\ T I°

die Mich.nnd führt dann 23 Unterthanen namentlich auf, welche zu Michaelis,Walpurgis und Weihnachten ihre Geld-Erbzinsen, daneben aber Fastnachts-hiihner und Haferzinsen zu erlegen haben. Die Haferzinsen erfolgentheils in Gothaer- theils in Hägermaass. Ausserdem entrichtet die Ge-meinde aber an Geschoss 3'/2 Schock weniger 6 Pfennige und eine Kuh.

Dann folgt

Census in Smerbach,wo 18 Unterthanen namentlich aufgeführt werden, mit gleichen Abgaben.

Geschoss der Gemeinde beträgt 5 Schock weniger 16 f und anchSchmerbach gibt eine Kuh.

Census in Setelstede.

Hier werden 31 Censiten namentlich aufgeführt und ausserdem 3wüste Höfe.

Den Getreidezinsen treten hier auch neben dem Hafer noch einigeKorn-Abgaben in Eisenacher Maasse und 5 Hager Metzen Mohn hinzu,ferner Weissbrod vom Backhause, und das Geschoss beträgt 12 Schockund 8 f und eine Kuh zu Michaelis. Dann folgt

Snetegeilt in Seteistet,welches 25 Censiten zu Jacobi mit im Ganzen 320 Pfennigen zu erlegenhat.

Census in der Teybach (Deubach)von 20 Unterthanen, welche neben den Eibzinsen auch Schneidegeld, of-fenbar zu Geld gesetzte Erndtedienste, erlegen müssen.

Keben den Haferzinsen kommt hier auch Elachs zur Hebung, undneben den Fastnachtshühnern auch Michaelishähne und Ostereier.

Das Geschoss beträgt 7 Pfund minus 3 Schilling Pfennige und da-neben eine Kuh.

Census inSchonauwevon 7 Unterthanen in Schön au, einem Bürger in Eisenach und einerPflichtigen Censitin in Wuta. Schneidegeld und Geschoss ist hier fürjeden einzelnen Censiten besonders angesetzt, sonst sind die übrigen Ab-gaben ähnlich wie bei den anderen Dörfern.

Buhla, Thal, Weissenborn und Seebach werden in diesemVerzeichnisse nicht erwähnt, und die Besitzungen in Sättelstedt, welcheHans von Wangenheim erst im folgenden Jahre von Lutz v.Varn-rode erkaufte, sind in diesem Hebe-Register von Michaelis 1436 auchnoch nicht enthalten. Alle diese Stücke müssen jedoch in der HerrschaftScharffenberg mit inbegriffen gewesen sein, wie sie bald darauf 1444von Hans von Wangenheim wieder an Reinhard von Eschwege