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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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III. Buch. III. Abteilung.

1644 erscheint Johann Erich Reiche, Johanns Sohn, allein alsVasall, und Julius Eberhardt muss ohne männliche Kachkommen -ver-schieden sein. Johann Erich Reiche wurde 1685 zum letzten Malebeliehen, und 1692 folgte ihm sein Sohn Jobst Johann in diese Lehne,welchem wieder ein Sohn Johann Ludolph 1722 succedirte. Da die-ser Johann Ludolph Reiche ohne Leibes-Lchns-Erben blieb, folgteihm bei seinem 1759 erfolgten Tode Kraft einer vom König Georg II,am 21. April 2. May 1738 dem nachherigen Geheimen Justiz-Rath undCamniermeister Jobst Christoph von Reiche ertheilten Special-Ex-spectanz, der Sohn dieses Exspectivirten der Geheime Canzlei- und Lehns-Secretair Christoph Carl von Reiche, welchem am 9. Septbr. 1782der Lehnbrief darüber ertheilt wurde. Der neue Vasall scheint aberschon einige Jahre früher in den Besitz eingetreten zu sein, da er bereits1779 eine Vermessung der Emmenhausener Grundstücke vornehmen liess,und trat schon wenige Zeit nach dem erlangten Besitz dieses Lehns mitdem Oberhofmarschall Georg August von Wangenheim in Verkaufs-verhandlungen. Georg August von Wangenheim vergrösserte durchdiese Acquisition seinen Besitz im Amte Harste wesentlich, und hofftedurch dieselbe seinem 1780 geborenen Sohne, welcher der einzige blieb,eine wichtige Vermögensverbesserung erworben zu haben. Da dieserSohn aber 1851 kinderlos starb, und dieses Lehn der Krone Hannoverheimfiel, hat er in der That mit dem aufgewendeten Kaufgelde nur demKöniglichen Lehnherrn ein unfreiwilliges Geschenk gemacht.

30. Eschenberge.

Zu Eschenberge erscheinen die Herren von Wangenheim alsBesitzer freier Allodialgüter und vielleicht auch als Inhaber von Reichs-lehnen, wenn Ludwig von W%ngenheim am 14. September 1232 zuSeh wein fürt des Römischen Königs Heinrich Consens dazu erlangt,dass er dem Kloster Georgenthal ein freies Gut zu Eschenbergeschenkungsweise übertragen hat (Kro. 40 der I. Sammlung) und derselbeLudwig von Wangenheim 1242 III. Non. Februarii dem KlosterFrauensee eine Hufe seines eigenen Landes (nostrae proprietatis) für10 Mark reinen Silbers verkauft, und dabei gegen alle Einsprache vonSeiten des Reichs oder des Abts von Fulda Gewähr zu leisten verspricht(Nro. 11 der II. Sammlung). Und geht aus der Urkunde des ErzbischofsWerner von Mainz de dato Erfurt 1268 IL nonas Kovembris her-vor, dass auch die Capelle zu Eschenberge zu dem Gute gehörte, wel-ches das Kloster Georgenthal von Ludwig von Wangenheim ac-quirirt hatte. Dass aber die von Wangenheim ausser diesen veräus-serten Gütern auch noch andere Lehen, Höfe und Zinsen zu Eschenberge