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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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III. Buch. III. Abtheilung.

uwirn gnadin czu lehin habinvnd Biten dez uwre gnedig in antwortewez wir vns in diessin vorgereten sachen uff uch vorloszin mugenadir sollin adir nicht. Darnach wir uns gerächten muge Geben vndirIngesigeln myner hermanz von Kolmaczsch rittirz eberhardis vonBuchenauw Cristofferz von Butteler vnd Caspar hofemeisterzder wir andern ganerbin czu Brandenfelcz nuczumal alle mit yr,gebruchen.

Die Aufschrift lautet:Den hochgeborn Fürsten Vnszern Liebin gnedigen Herrn hrn Bal-thasar vnd hrn ffriederich syme sone Lantgrauen in Doringen vnMarggraven czu Mieszin , und der Cantzler bemerkt dabei:Der brieff mynen herren geantwort wart czu Wiszinsee des mon-tags nach Exaudi anno dmi M°CCCC°.

Freilich aber können unter den anderen Ganerben, welche nichtgenannt sind, auch Boyneburgs und Judemanns noch mit begriffensein. Neben den 3 schon bekannten Ganerben-Familien Colmatsch,Buchen au und Treusch von Buttlar erscheinen aber hier zum erstenMale die Hofmeister, deren Geschlecht nach den Ermittelungen desseligen Professors Rein identisch mit denen von Hirs chingerodesein soll.

Wie nun im 15. und 16. Jahrhundert Brandenfels allmälig dieZahl seiner Ganerben verminderte, so dass schliesslich nur noch die Col-matsch neben den Treus ch -Buttlar auf dem Schlosse sassen, mitderen Aussterben das ganze Schloss in die Hände der Treusch vonButtlar kam, ist durch die oben angeführte Landausche Monographienäher dargelegt.

16. Buffleben.

Nach den Sächsischen Lehnbriefen des Wintersteiner Stammes überWangenheim werden dem Geschlechte auch die Lehen, Höfe und Zinsen,welche dasselbe in Buffleben besitzen sollte, verliehen. Ueber diesefrüheren Besitzungen haben wir jedoch keine näheren urkundlichen Nach-richten auffinden können. In älteren Zinsregistern des I. Viertels desWintersteiner Stammes kommen noch 2 Michaelishähne aus Bufflebenvor, aber schon die Lehnsspecificationen aus dem 17. Jahrhundert bezeich-nen die Zinse aus Buffleben als ungangbar.

17. Bühren vorm Walde(siehe Harste).