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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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Aptsporn. Asbach.

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bergsches oder Fuldasches Lehn war, zu verstehen, lassen wir dahinpestellt sein.

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2. Aptsporn, Wüstung(siehe Gersfungen).

3. Asbach.

Im Dorfe Asbach bei Gotha, nach'welchem sich in früherer Zeitauch Edelleute nannten, bestand ein Puttersitz, welcher in der erstenHälfte des 16. Jahrhunderts sich im Besitze der Familie Tangel befand.Von den Gebrüdern Philipp und Sylvester Tangel erkaufte Felixvon Erffa, welcher mit Anna Tangel vermählt war, dieses Gut, nach-dem aber Felix von Erffas Mannstamm mit seinem als Senior familiae1642 verstorbenen Sohn Christoph erloschen war, kam in der 1644ausgeführten Erffaschen Erbtheilung die eine Hälfte von Asbach an die(iebrüder Georg Siegmund und Hans Hartmann von Erffa, undTon diesen wieder auf Hans Hartmanns Sohn Hans Heinrich, dieandere Hälfte aber an Georg Moritz von Erffa. Hans Heinrichv. Erffa verkaufte am 5. October 1676 seine Hälfte an den ritterschaft-lichen Steuer-Ober-Einnehmer Friedrich Wilhelm von Wangenheimzu Sonneborn, und sein Sohn, der 1725 als Generallieutenant verstorbeneJobstMelchior v. Wangenheim, acquirirte auch die andere auf GeorgMoritz von Erffa gefallene und nach dessen Tode wieder zur Theilungunter seinen Erffaschen Agnaten gekommene Hälfte hinzu , und ging vonihm dieses Gut auf seinen Sohn Friedrich Nico laus und nach dessen1734 erfolgtem Tode auf seinen einzigen minderjährigen Sohn FriedrichJobst über. Während dessen Minderjährigkeit veräusserte die für ihnbestellte Vormundschaft mit obervormundschaftlichem und lehnsherrliehemConsens dieses "Rittergut an einige Insassen der Gemeinde Asbach für10000 Mfi., und überliessen die Käufer die dem Gute zustehende Jagd-gerechtigkeit in der Asbacher Feldmark der Landesherrschaft als Erkennt-lichkeit für den ertheilten lehnherrlichen Consens.

Wenn nun auch das Gut allem Anscheine nach von bedeutendemUmfang nicht gewesen ist, so scheint doch bei dem Kaufgeschäft dieVormundschaft etwas leichtfertig zu Werke gegangen zu sein, und auchAlt-Wangenheimsche Pertinenzien, namentlich Erbzinsen aus Sonneborn,der Gemeinde Asbach mit überwiesen zu haben, welche erst in denletzten Decennien" zur Ablösung gekommen sind, da die damit belasteteHaus- und Hofstelle später zum Untergute zu Sonneborn behuf Erwei-terung des Hofraums dieses Guts gezogen war, und somit der Käufer die-ses Guts, Präsident Adolf v. Wangenheim, der Gemeinde Asbacherbenzinspfiichtig geworden war.

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