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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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in. Abteilung.

Besitzungen, welche früher, längere oder kürzere Zeit, sich inWangenheim'sehen Händen befunden haben.

1. Schloss Altenstein.

Bas jetzige Schloss Altenstein hat sich eine kurze Zeit imWandbesitze des Wangenheim'schen Geschlechts befunden, als Landgrat'Balthasar um Weihnachten 1394 dieses Schloss, damals der Stein oderder Markgrafenstein genannt, dem Lutz von Wangenheim zuWinterstein, Katharinen seiner ehelichen Wirthin und ihren Erbenfür eine Forderung von 404 Mark Silbers und 70 Schock Groschen wie-derkäuflich unter vorbehaltener vierteljähriger Kündigung überliess, undLutz nun auch von Heinrich von Herda dem Jüngern, dessen Burg-gut zumMarkgrafenstein, auf dem weniger Hause" für 200 RheinischeGoldgulden mit landgräflieher Erlaubniss erkaufte. Dies war um Micha-elis 1395 geschehen, aber schon im folgenden Jahre hatte Landgraf Bal-thasar, als er Schloss und Dorf Seebach von Gottschalk von Bu-chenau für 9800 Gulden erkaufte, 5000 Gulden dieses Kaufgelds aufdas Schloss Stein geschlagen, und dieses dem Buchenau mit den zurWangenheimschen Pfandschaft gehörigen Dörfern Kutzleb en und Schwer-stedt, an Zahlungsstatt überwiesen, ohne dass Lutz von W r angenheimeine gehörige Kündigung geschehen wäre. Dies gab Veranlassung zuweiteren Transactionen, in Folge deren Lutz die Dörfer Kutzleben undSchwerstedt aus der Pfandschaft freigab und dagegen das Dorf Brü-heim für 150 Mark übernahm, eine Jahrrente von 10 Mark und ausser-dem 150 Mark baar empfing, und vom Dorotheen-Tage 1399 an das SchlossStein von Neuem für die auf 100 Mark Silbers und 100 Schock Gro-sehen verminderte Pfandsumme auf 5 Jahre unkündbar wieder erhielt.Nach Ablauf dieser Zeit scheint die Einlösung erfolgt und die Pfandschaftnicht wieder erneuert zu sein.

Das Schloss Altenstein war bekanntlich ursprünglich im Besitzeder Herren v. Frankens-tein, deren Stammesgemeinschaft mit dem Hen-