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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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Wake. Wedellsdorf. Wölffis.

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lung ausgerodeter Forstgrund ist, wird durch den davon früher zu zah-lenden Rottzins nachgewiesen.

Die Ansprüche an den Göttinger Wald, und dass dieselben durch dasfalsche Zeugniss eines Hirten aus Herberhausen verloren gegangenseien, leben aber in der Sage noch fort, und sind durch die Sage manch-l'altig ausgeschmückt noch heute im Gedächtniss der Waker. Die Sagewill auch, dass am Wege von Wake nach Mackenrode ein ausgegan-genes Dorf Relkerode gelegen habe, und wird sowohl in der Wakerals in der Mackenroder Feldmark eine FeldlageAuf dem Relkerode"genannt; da die beiden gleichnamigen Feldabtheilungen in beiden Flurenaber keineswegs an einander grenzen, sondern weit von einander, durchBerg und Thal, Wald und Feld getrennt, liegen, so möchten wir bezwei-feln, dass hier von einem ausgegangenen Dorfe die Rede sein kann, undden Namen auch nur auf eine Waldrodung beziehen.

19. Wedellsdorf.

Wedellsdorf, im Saatziger Kreise des Regierungs-Bezirks Stettin,besteht aus zwei Rittergütern, welche der Landgerichts-Rath HeinrichLudwig Carl v. Wangenheim mit dem Vermögen seiner Gemahlin suc-cessive angekauft und zu einem Wirthschafts-Complexe vereinigt hat, welchersich gegenwärtig ebenso wie Rahnwerder und Kl ein-Spiegel imBesitze seiner Witwe befindet. Die beiden combinirten Güter haben einenFlächengehalt von 1210,90 Morgen Ackerland,141,25 ,, Wiesen,535,66 ,, Weiden,2029,89 Holzungen,

73,62 ,, ertragslosen Grundstücken.In Summa 3991,32 Morgen Gesammtfiäche, welche jährlich anGrundsteuer 43 ^ 22 f und 3$ 9 f Gebäudesteuer tragen.

20. Wölffis.

Das noch gegenwärtig im Besitze der II. Branche des II. Viertelsbefindliche Rittergut zu Wölffis, mit welchem die niedere und Erbge-richtsbarkeit über 80 Unterthanen zu Wölffis bis auf die t'mwälzungen,welche in Folge der Gesetzgebung der neuesten Zeit in diesen Verhält-nissen entstanden, verbunden war, ist von dem Stammvater dieser Bran-che dem Herzoglichen Hofmeister zu Meiningen Johann Levin vonWangenheim im Jahre 1680 acquirirt. Dasselbe ist früher im Besitzeder Kospothschen Familie gewesen, und als heimgefallenes Lehn, nachdem Aussterben dieses Zweigs der Herren von Kospoth, von der Her-