Wake.
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Lehrer erbauen liess, und der Gemeinde schenkte. Wie sie denn aucheine mit dem v. Wangenheim'schen Fideicommiss verbundene Stiftung miteinem Fonds von 10000 „<ß für milde Zwecke und Unterstützung der Ar-men und Kranken in der Gemeinde begründete. Ueberhaupt erfreut sichdie Gemeinde Wake durch das Interesse, welches die Gutsherrschaftstets der Kirche, Pfarre und Schule zugewendet hat, eines erfreulichenStandes des Kirchen-, Pfarr- und Schul-Vermögens, welches seit dem Neu-bau der Waker Kirche im Jahre 1718 von Seiten der Gutsherrschaft inVerwaltung genommen und die Rechnungsführung resp. dem Gerichtshal-ter und dem Guts-Verwalter übertragen war, bis, nach dem Inslebentre-ten der neueren Hannoverschen Kirchen-Gesetzgebung, ein Kirchen- undSehul-Vorstand in der Gemeinde gewählt und ein eigener Kirchen-Rech-nungsführer bestellt wurde, w r elchem dann auch, nach einer vorgängigenAuseinandersetzung des bis dahin gemeinschaftlich verwalteten kirchlichenund des der Familie Wan gen heim besonders zustehenden Stiftungsfonds,mit dem 1. Januar 1856 die zur Kirche gehörigen, aus den angesammel-ten Revenuen von der Kirchenländerei allmälig erwachsenen Capitalbe-stände zu eigener Verwaltung überwiesen wurden. Aus den Capitalbe-ständen der Kirche waren seit dem Jahre 1806 ein sogenannter Pfarr-fonds von 1500 »J Cassenmünze und ein Schul- und Armenfonds von 1200Thaler Cassenmünze ausgeschieden, und als besonderer Capitalstock resp.zur Verbesserung der Pfarreinnahmen und des Schuldienstes fundirt; beideFonds wurden dem Kirchen- und Schul-Vorstände mit übergeben, und betrugmit Einschluss derselben das Kirchen-Capital-Vermögen am 1. Januar 1856die Summe von 4951 «§> 7 ggr. 4 $ Cour., w T ovon der Pfarrstelle alsteste Einnahme 60 „<ß Cassengeld jährlich zukommen, während der zurDisposition der Wangenheim'schen Familie verbleibende Stiftungsfonds2331 ■$ 5 ggr. 6 $ betrug, dessen Revenuen zunächst zur Unterhaltung derIndustrieschule und ferner zu Unterstützungen aller Art bestimmt sind.
Durch die langjährige Verpfändung von Wake während fast des ganzenVerlaufs des 17. Jahrhunderts waren beim Beginn des Wangenheim'schenBesitzes die Verhältnisse zum Theil sehr verdunkelt, und fand sich so-wenig ein Haus-Archiv als eine Gerichts-Registratur vor, da noch bis indie ersten Jahrzehnte der Gerichts-Verwalter zugleich Gutspächter war,und an der Klarstellung der Verhältnisse kein Interesse hatte. Erst mitdem Eintritt des Gerichts-Verwalters Wegen er im Jahre 1718 wurde einAnfang gemacht, die Registratur zu ordnen, und ein Hausbuch anzulegen, und1730 und 1731 liess August Wilhelm von Wangenheim die ganzeFeldmark des Gerichts Wake durch den Artillerie-Lieutenant Schraderrvermessen und chartiren, und auf Grund dieser Arbeiten ein Lagerbuch