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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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III. Buch. IL Abtheilung.

Sohn, der im Jahre 1851 verstorbene Oberhofmarschall Graf von Wan-genheim, für seinen Lieblingssitz Wake, indem er die Oekonomie zu-gleich durch den Ankauf des in Holzeroder Flur belegenen ErbenzinsgutsHessendreisch erweiterte, welches nun als Vorwerk Neuwake demHauptgute 1819 einverleibt wurde, und im Jahre 1823 das Gut Kerst-lingeröderfeld oder Kescheroe dazu erkaufte, daneben aber auchvon den Bührmannschen und v. Rodenschen Erben bedeutende Grund-stücke in Waker Flur erkaufte.

Da der Graf v. Wangenheim in kinderloser Ehe lebte, so würdemit seinem Tode die vorbehaltene Mitbelehnschaft der v. Uslarscheti Fa-milie zur Wirksamkeit gekommen, und für die Wangenheimschen Allodial-erben wie für die ins Lehngut succedirenden Herren von Uslar manch-faltige Verwicklungen entstanden sein, wenn nicht durch das HannoverscheAllodificationsgesetz von 1836 die Möglichkeit für ein beiden Theilen vor-theilhaftes Arrangement gegeben gewesen wäre. Nach langjährigen Ver-handlungen , welche durch die grosse Anzahl der v. Uslar-Gleichen'schenAgnaten und deren Zerstreuung in vieler Herren Länder erschwert wur-den, kam am 10. October- 1851, also nur 11 Tage vor dem Ableben desGrafen von Wangenheim, ein Arrangement zu Stande, wodurch dieAllodification von Wake gemeinschaftlich, aber auf W 7 angenheimsche Ko-sten, bewerkstelligt und das nun allodificirte Gut von den successionsberech-tigten Freiherren von Uslar -Gleichen, der Ludolph'schen Linie, demGrafen v. Wangenheim unter Nachzahlung von 27000 Thaler, unterHinzurechnung der von Uslarscher Seite zu erstattenden 15000 .,$ n. 2/ 3gleich 16875 Thaler, also für ein Kaufgeld von circa 44000 Thaler alsfreies Eigenthum überlassen wurde. Die Acquisition von W T ake, soweitdasselbe das Uslarsche Lehngut betrifft, hatte also der WangenheimschenFamilie mit Einschluss der 9000 Thaler n. 2/3, welche Hartmann Lud-wig bei der ersten Erwerbung mehr gezahlt, und für die Mitbelehnschaftam ursprünglichen Pfandschilling hatte schwinden lassen, circa 55000 Tha-ler gekostet. Durch das Testament des Grafen von Wangenheim warseine Witwe Frau Johanna Cäcilie Hedwig geb. von der Deckenseine Universalerbin, und diese brachte denn auch nach dem Tode ihresGemahls nicht allein die Bestimmungen des Uslarschen Kaufcontracts unddie Allodification zur Ausführung, sondern liess nun auch die währendder Zeit der Ungewissheit des künftigen Besitzers sehr delabrirten Wirth-schaftsgebäude durch solide neue massive Stallgebäude und eine neueScheune mit gewölbten Kellerräumen unter einem Kostenaufwande vonmehr als 30000 Thalern ersetzen. Von ihr empfing der gegenwärtigeBesitzer die Güter Wake mit Neuwake und Kescheroe oder Kerst-linger öderfeld als ein Legat mit der Bestimmung, aus diesem Güter-Complexe ein Familien-Fideicommiss zu constituiren, wie solches denn auch