Wake.
997
alteren desfallsigen Specificationen ausser der Haus- und Hofstätte 2 Mor-gen 18 QR. Gemüsegärten, 9 M. 131/2 D ft - Obstgärten, 361 M. 90 [JR.Ackerländerei, 23 M. 93 [JR. zwei- und einschürige Wiesen und 84 M,o6'/4 QR- Mittelwald, also im Ganzen 481 Morgen 10 3 /4 QRuthen, wozuHartman n Ludwig v. Wangen heim sofort (da die zu 70 Morgenangegebene Forstparcelle an der Bühsteppe nach späterer Vermessungmir 68 M. 5 [JR. betrug) bis zum Jahre 1704 an Allodialgrundstückennoch 177 Morgen 23 QR. erwarb. Ausserdem hatte er aber im Jahre1700 von Albrecht Achatz von Uslar auch dessen nicht zum Uslar-schen Familiengute gehörigen Besitzungen, die Mittelmühle bei Wake,Länderei im Schweckhauser Felde und den Zehnten vor Wake, welcherzur Hälfte ein von der Familie, von Mützschefelt relevirendes Lehnwar, erworben, und fügte diesen Acquisitionen nun im Jahre 1705 nochdie Erwerbung des Ritterguts zu Harste hinzu, welches als heimgefal-lenes v. Gladebeck'sehes Lehngut seitens der Lehnherrsehaft den Gebrü-dern von Bülow vermöge früher eiiheilter Exspectanz zugesagt war,und jetzt gegen ein Kaulgeld von 9500 Thaler in is. 2 /.-j von den Herrenv. Bülow dem Oberjägermeistcr v. Wangenheim übertragen wurde.
Hartmann Ludwig übertrug nun durch seine testamentarischenBestimmungen seine sämmtlicheii in Ohurbraunsehweigschen Landen bele-genen Besitzungen mit den Rittergütern Wake und Harste auf seinenältesten Sohn August AVilhelm, welcher 1764 als Oberhofmarschalln Hannover verstarb, zum ausschliesslichen Besitz, und auch dieserHess sich die Verbesserung des Guts Wake in jeder Beziehung angelegensein, und acquirirte neben einzelnen Grundstücken dazu hauptsächlich, alsErbenzinsgut vom Kloster St. Michaelis, dessen Besitzungen in derWüstung Seh w eckhausen, auf welche freilich auch das Domanium alsDomanialforstgrund Anspruch machte, während Gut und Gemeinde Wakemit der Gemeinde L an dolf sh ausen und der Domaine Radolfshausenin unbestrittenem Besitz der gemeinschaftlichen Weide in dieser wüsten Feld-mark waren. Erst im Jahre 1858 erreichten die Differenzen mit dem do-manio durch einen Vergleich der Gräfin Wangenheim mit KöniglicherDomainen-Kanimcr ihr Ende, und ist seitdem das Grundeigentum überdie s. g. Schweckhauser Berge unbestritten beim Gute Wake.
Dem Oberhofmarschall August Wilhelm v. Wangenheim folgtein diesen Gütern sein 1796 gleichfalls als Oberhofmarschall verstorbenerSohn Georg August, welcher den Bestand des Gutes hauptsächlichdurch Ankauf der Güntherschen Ländereien in Bösinghauser Feldmarkund durch die Acquisition des später wieder abgelösten Zehntens vor Ro-ringen vermehrte, besonders aber durch Umbau des Wohnhauses undErweiterungen der Garten-Anlagen für die Verschönerung des Guts alsWohnsitz sorgte. Mit gleicher Liebe für Wake sorgte nun auch sein
r'