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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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Wake.

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hausen wohnte und 1675 starb, nur als Leiche besuchte, indem er zuWake im dortigen Uslarschen Erbbegräbnisse beigesetzt wurde. Beiseinem Tode hinterliess er zwei Söhne, Albrecht Achatz 18 Jahre altaus 1. Ehe mit Elisabeth v. d. Schulenburg und Adolph Frie-drich aus der 2. Ehe mit Catharina Elisabeth von Adelepsen, 6Jahre alt, und da der Letztere 1690 am 12. May bei Oudenarde alsRittmeister gefallen war, wurde Albrecht Achatz der alleinige Besitzervon Wake und des Gerichts Garte und war zugleich Drost zuRadolfs-hausen. Dieser versetzte nun unter agnatischen Consense sämmtlicherVettern v. Uslar vom 21. September 1694 unter dem 23. October 1694das Gut und Gericht Wake wiederum auf 10 Jahre für 18000 Thalerim Leipziger Fuss an den Oberst Ernst Quirin von Gräffendorffund dessen Gemahlin Amalie geb. von Grone, und ertheilte ChurfürstErnst August dazu am 30. November 1694 seinen lehnsherrlichen Con-sens, nachdem Ernst Quirin von Gräffendorff die Wiederkaufssummebereits am 26. Februar 1694 erlegt hatte. Dies war nun wahrscheinlichmit Beihülfe des Oberforst- und Jägermeisters von Wangenheim ge-schehen, welcher denn auch alsbald in den Gräffendorffschen Contract ein-trat, und weitere Verhandlungen wegen definitiver erblicher Erwerbungdes Guts Wake cum pertinentiis mit dem Drosten Albrecht Achatzvon Uslar zulegte, die zu dem Uebereinkommen führten, dass von Seitender Familie von Uslar das Gut und Gericht Wake dem HartmannLudwig von Wangenheim für sich und seine männliche lehnsfähigeDescendenz, unter Vorbehalt der Mitbelehnschaft derer von Uslar, eigen-thümlich überlassen wurde, und der neue Besitzer dagegen, für den Falldes dereinstigen Abgangs seiner männlichen Kachkommenschaft, den Wan-genheim'schen Allodialerben nur den Ersatz der Hälfte der 18000 ThalerPfandsumme, welche er jetzt erlegt hatte, und weitere dem Drosten Al-brecht Achatz vergütete 4600 ,$, sowie 1400 *f für Meliorationen,im Ganzen also die Summe von 15000 Thaler neue 2/3 Stücke vorbehielt,und hinsichtlich der von ihm und seinen Nachfolgern etwa weiter zumGute geschlagenen Acquisitionen den Uslar'schen Lehnsfolgern ein Vor-kaufsrecht zugestand. Der Vertrag darüber wurde am 15. März 1700zu Rittmarshausen unter Zuziehung sämmtlicher v. Uslar'schen Agnatenabgeschlossen, und am 25. May 1700 vom Churfürsten Georg Ludwigeigenhändig bestätigt. Es wurden demnach nun Hartmann Ludwig v.Wangenheim und seine Nachkommen bis zum Abgange seines Man-nesstamms in der vierten Generation vom Hause Braunschweig-Hannoverbeliehen:

Mit dem gantzen Dorffe zu Wacken mit dem Gerichte und Voigteyund dem Kirchlehn daselbst mit allen diesen vorgeschriebenen GütherGerechtigkeiten und Zubehörungen, im Holze, Felde, Wasser, Wiesen

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