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III. Buch. II. Abteilung.
Dieser Vertrag war von den Vormündern der hinterlassenen Kinderdes Generallieutenants Thilo Alb recht vonUslar, als welche Burgk-hard Christof!' von Adelepsen und Dr. Heinrich Die trichs 8yn-dicus der Stadt Göttingen sich geriren, und'für die Holleschen Erbenvon Laurentius Lucanus Dr., Eckhard Giese Dr. und J. Christof-fel von Hespergk unterschrieben und untersiegelt, und scheint, da dieVormundschaft das Capital nicht anzuschaffen wusste, bis zum Jahre 1653gedauert zu haben. Von den Kindern des Thilo Albrecht vonUslarwaren nun in diesem Jahre nur noch der 1631 geborene Sohn FalkAdolph und eine Tochter Catharina Magdalena, die Gemahlin desFriedrich Ulrich von Adelepsen übrig, und gelang es nun den fürFalk Adolph v. Uslar bestellten Vormündern, Oberstlieutenant ErnstFriedrich von Han stein zu Wahlhausen und Rittmeister Achatzvon der Schulenburg zu Hehlen, mit den Holleschen Erben dahin zuaecordiren, dass dieselben ihre zu 22000 $ angeschlagenen Forderungengegen baare Zahlung von 14000 Thalem und anderweitige Sicherstellungvon 2000 Thalern schwinden Hessen, und wurde Wake nun für dieSumme von 14000 $, welche der Oberstlieutenant Dietrich Reineckden Holleschen Erben auf einem Brett zu Bovenden für die UslarscheVormundschaft'auszahlte, diesem auf 12 Jahre wiederkäuflich überlassen,der Vertrag darüber aber am 4. März 1653 zu Uslar vollzogen.
Der antichretische Pfandbesitz dauerte über die festgesetzten 12 Jahrewegen Kichtbezahlung des Pfandschillings und über die Lebensdauer desFalck Adolph von Uslar und des Oberstlieutenants Reineck hinaus,und wurde erst durch einen am 21. December 1677 zu Duderstadt ge-schlossenen Cessionsvertrag beendigt, mittelst dessen die Witwe Eleonorevon Reineck geborene von Bül t zingsleb en für sich und ihre unver-heiratheten Töchter unter Beitritt ihrer Schwiegersöhne Henrich TiloWilher und Jörg Jost vonKrugk, der verwitweten Frau CatharinaElisabeth von Uslar geborenen v. Adelebsen, dem AI brecht Ernstvon Adelebsen als Vormund für Adolff Friedrich von Uslar unddem Johannes Berkefeldt als Curator für Herrn Albrecht Achatzvon Uslar, das Gut Wake gegen 12800 Thal er Herauszahlung wiederabtrat, dabei aber die einstweilige Beibehaltung ihres Wohnsitzes zu Wakeund die Aushaltung der mit dem Gerichts-Verwalter Schröder bis Petri1683, sowie die Verzinsung der einstweilen noch stehenbleibenden 10800$,welche unter den Reineckschen Erben noch nicht zur Vertheilung kommenkonnten, und das vom Oberstlieutenant Reineck für sich und die Seini-gen erbaute Begräbniss sich vorbehielt.
So kam die Familie von Uslar wieder in den iSatural-Besitz vonWake, welches Falk Adolph, der 1660 vertragsmässig das Amt Uslargegen das Gericht Garte wieder abgetreten hatte und in Kittmars-