Wake.
(Wolf, Polit. Geschichte des Eichsfelds II, p. 17), diesem Geschlechteangehörte, oder identisch mit dem Hey so von Uslar ist, welcher 1318das Dorf Wake (villam Waken e) mit dem Patronate über die Kirchezu Lehn empfing (Sudendorf I, p. 1711, lassen wir dahin gestellt sein.
Aber auch in dem Rathe der Stadt Göttingen finden wir frühzeitigeine Patricier-Eamilie von Wake, aus welcher das Urkundenbuch derStadt Göttingen uns von 1272 bis 1306 einen Bertram und seinenBruder Bertold, 1337 einen Kon emund, welcher Priester, und von1363 bis 1383 wieder einen Bertold im Rathe nennt, ausserdem erschei-nen Curd und Hans v. Wake als Bürger, und von 1370 bis 1397 einHans der Aeltere, 1397 mit seinem Sohn Bertold, während 1387 einHans der Jüngere vorkommt; Bertold, der Sohn des Hans v. Wake,wurde 1415 mit 2 Hufen zu Hetjers hausen und 11 Morgen am Hain-berge, am 15. April 1436 und 2. Januar 1453 aber mit 3 Hufen Landeszu Alten-Grone und 1 Morgen am Hainberge beliehen, worüber seineReverse im Archive zu Hannover vorhanden. Von einer Ansässigkeitdieser Patricier-Familie in Wake haben wir keine Spur gefunden.
Dagegen erscheinen neben den Herzögen v. Braunsch weig nament-lich auch die Edlen von PI esse als Lehnherren über Besitzungen inWake, welche Helmold v. Plesse 1288 seinen zuPlesse gesessenenVettern mit anderen Zinsen aus Ro ringen u. s. w. abtrat, und gehörtenzu diesen Lehnstücken diejenigen, welche 1330 Ludolf von Honlage,und diejenigen, welche die Herren von Roringen von 1318 bis 1501von den Herren v. Plesse neben Braunschweig'schen Lehnstücken, na-mentlich 2 Hufen Landes zu Wake zu Lehn trugen. Auch Gyselervon Münden trug die 1430 erkaufte Obermühle zu Wake von denHerren v. Plesse zu Lehn, welche nach den Lehnbriefen von 1452 und1459 an Johann v. Grone übergegangen war.
Wenn Kunemund v. Hilkerode am 1. Decbr. 1312 sich mit derStadt Göttingen wegen eines von den Göttingern ihm niedergebranntenHauses versöhnt (Urkundenbuch der Stadt Göttingen p. 58), so glaubenwir darunter nicht gerade die Burg Wake verstehen zu müssen, sondernhalten das zerstörte Haus vielmehr für einen im Dorfe Wake belegenen,dem von Hilkerode gehörigen Ackerhof, weil der Vergleich super de-strnetione unius domus mee in villa Wakene geschlossen wurde, wäh-rend von dem festen Hause der Burg Wake wohl in anderen Ausdrückengesprochen wäre. Es dürfte dagegen w r ohl unzweifelhaft sein, dass dieHerren v. Uslar seit der vom Fürstlichen Hause Braunschweig im Jahre1318 erhaltenen Belehnung mit dem Dorfe Wake und dem Patronate da-selbst die eigentlichen Besitzer und Gerichtsherren über Wake warenund blieben, wie die späteren Belehnungen aus dem 15., 16. und 17. Jahr-hunderte , und namentlich auch diejenige vom Jahre 1492 es ausweist,
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