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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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Tambuchshof.

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ume Gotha,I. Heft 111.

p. 225 naher angeführt ist, bis zur Reformation ein Aushof des KlostersGeorgenthal gewesen, welchen dasselbe sammt dem Walde des gros-sen und kleinen Tambuchs in den Jahren 1227 und 1242 respective vonden Grafen von Mühlberg und von der Witwe des Edelher (vonJlülberg?) Mechtilde, welche sich mit dem Theodorich Oamme-rarius de Mulhusen wieder vermählt hatte, für resp. 180 und 45 Mark-Silbers erkauft hatte. Die vom letzten Abte des Klosters Georgen thalJohannes vorgenommene Veräusserung des Guts Tambuchshof anseinen Bruder Heinrich v. Spitznas wurde von Seiten der Churfürstli-chen Sequestratoren 1532 zwar rückgängig gemacht, auf ergangene Ver-handlung aber demselben doch das Gut gegen einen jährlichen Pachtzinsauf Lebenszeit überlassen. Nach seinem 1563 erfolgten Tode wurde das-selbe aber incamerirt, bis es 1641 durch einen Tausch-Vertrag dem Chri-stoph v. Berga gegen Mönchelsrode überlassen wurde. Dessen Nach-kommen traten nun Tambuchshof wieder dem Herzoglichen Kammer-RathPaul Kühn hold noch vor Ablauf des 17. Jahrhunderts wieder ab, undvon dessen Erben erkaufte es in der Mitte des vorigen Jahrhunderts derdamalige Geheimerath und Kanzler Ernst August v. Studnitz, nachdessen Tode es gemeinschaftlicher Besitz seiner Kinder, des Geheimerathsvon Studnitz, der Gräfin von Salisch geborenen von Studnitz, undder Generalin von Wangenheim geborenen von Studnitz, blieb, eineGemeinschaft, welche auch heute noch unter den Kindern dieser drei Er-ben fortbesteht, indem Tambuchshof sich gegenwärtig noch im gemein-schaftlichen Besitze der vom jüngeren Geheimerath von Studnitz nach-gelassenen sämmtlich unverheiratheten Töchter, der noch lebenden einenTochter und eines Sohnes der Gräfin von Salisch, beide unverheirathet,und der nächgelassenen Kinder der Generalin von Wangen heim geb.von Studnitz, der Frau von Bassewitz geb. von Wangenheim,des Oberforstmeisters Ernst Friedrich Freiherrn von Wangenheimzu Brüheim und des Fräuleins Marie von Wangenheim zu Gothabefindet. Diese sämmtlichen Besitzer haben nun die Verwaltung ihresgemeinschaftlichen Guts dem Mitbesitzer Ernst Friedrich Freiherrn v.Wangenheim als ihren Generalbevollmächtigten übertragen, und hat die-ser und seine Schwester Frau von Bassewitz allein eine Nachkommen-schaft, auf welche dieser Gesammtbesitz demnächst überzugehen bestimmtscheint.

Das Gut wird durch Verpachtung genutzt, und umfasst ein Arealvon circa 800 Acker Gothaischer Maasse, unter welchen aber nur unge-fähr 10 Acker Gärten und Wiesen sich befinden, was bei der hohenLage des Gutes (1416 Fuss über Meeresfläche) und dem grossen Wasser-mangel innerhalb der Gutsfeldmark die Wirthschaftsführung sehr beein-trächtigt und den Reinertrag herab drückt. Der Viehstand betrug nach