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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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III. Buch. II. Abtheilung.

dorn aus dem Hause Zirmoisel auf der Insel Rügen, und verlor auchdie Mutter sehr früh, worauf sich die ebengenannten beiden Tanten ihrerErziehung widmeten, und dieselbe dann auch nach ihrem beiderseitigennach dem Jahre 1845 eingetretenen Tode zur alleinigen Erbin einsetzten.Sie hatte sich am 14. October 1841 mit Maximilian Bernhard Frei-herrn von Wangenheim, jetzigem Herzoglich Sachsen-Coburg-Gotha-schen Haus-Ober-Marschall vermählt, aus welcher Ehe zwei Söhne leben,und hat somit das Gut Stotternheim ihrem Gemahle zugebracht, wel-cher Haus und Garten sehr verschönert haben soll, und das Gut fürseine Gemahlin verwaltet. lieber den Umfang desselben können wir keinenähere Auskunft geben, und wissen nur, dass die bei Stotternheimdurch den weiland Bergrath Glenk angelegte Saline nicht zu dem Rit-tergute gehört.

16. Syke.

Zu Syke in der Grafschaft Hoya bestanden neben dem landesherr-lichen Schlosse, welches später der Sitz eines Amtes wurde, mehrereBurgmannshöfe, von denen einige in die Hände der Bürger des FleckensSyke übergegangen und dismembrirt sein mögen, nachdem die Burgmarm-schaft zur Vertheidigung des Schlosses Syke ihre Bedeutung verloren hatte,zwei dieser Burgmannssitze blieben aber als ritterschaftliche nnd landtags-fähige Güter im Flecken Syke bestehen, von denen der eine, unmittelbaram Schlosse Syke und dessen Befestigungen gelegen, ursprünglich imBesitze der hier und in Theding hausen als Burgmänner sitzendenHerren von Klencke sich befand, aber nach mehreren Besitzwechsehim vorigen Jahrhundert auf den Schatz-Einnehmer Feuerherd überge-gangen war, von dessen Sohn und Erben dem Dr. Feuerherd, Stifts-amtmann zu Bassum, der Amtmann Ernst v. Wangenheim, damalsAmts-Assessor zu Hoya im Jahre 1846 (?), dieses kleine Gut erkaufte,und dasselbe durch Acquisition einiger sonstigen Grundstücke in der SykerFeldmark erweiterte, bis er im Jahre 1858 selbst als erster Beamter natliSyke versetzt wurde, und wegen dieser seiner amtlichen Stellung dmweitere zweckmässige Acquisitionen zur Arrondirung seines Guts innerhalbseines Amtsbezirks zu machen behindert war. Er besitzt das kleine Gut noch,welches durch Vermiethung des Wohngebäudes und Einzelverpachtung derdazu gehörigen Grundstücke eine gute Rente gewährt, und ist durch die-sen Besitz Mitglied der Hoyaschen Ritterschaft.

17. Tambuchshof,

ein bis zum Jahre 1848 landtagsi'ähiges Rittergut im Herzogthume Gotha,ist, wie solches in Brückners Kirchen- und Schulstaat Theil I. Heft 111.