Neu-Wake.
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1818, als seine geschiedene zweite Ehefrau auf Rückgabe ihres Eingebrach-ten drängte, zu einer gerichtlichen Subhastation des Gehöfts kommen, wel-ches nun für ein Meistgebot von 6430 $ Gold oder 7073 „f Conv.-Münzevom damaligen Hofmarschall von Wangenheim acquirirt wurde, einKaufgeld, welchem noch 300 $ Conv.-Münze für die 53/ 4 Morgen grossesogenannte Schnellen-Breite auf dem Kretberge hinzutrat, welche in demComplexe des Erbleiheguts nicht mit enthalten war.
Nachdem eine Zeitlang noch die Verpachtung des kleinen Guts, wiesie bei der Subhastation bis zum Jahre 1824 dem damaligen Kulle'scheuPächter der Wirthsehaft vorbehalten war, fortgesetzt war, wurde das Ackerland dem Gute Wake einverleibt und von hier aus bewirthschaftet, dasGehöfte aber, aut welchem sich ein grösseres und ein kleineres Wohn-haus befanden, wurde in der Weise benutzt, dass das grössere Wohnhaus,nachdem auch das Stallgebäude erneuert war, als Wirthshaus, das klei-nere aber einem Königlichen Forstanfseher mit dem nöthigen Gartenlandals besondere Pachtstücke überlassen wurden. Die Betreibung der Krug-ivirthschaft wurde aber, da bei den zahlreichen Wirthshäusem an der Göt-tingen-Herzberger Strasse ein Bedürfniss nicht vorlag, ganz aufgegeben,und das grössere Wohnhaus dagegen dem mit dem Forstschutze der s. g.Streitforst beauftragten Königlichen Forstbedienten miethweise überlassen.Burch eine weitere Berichtigung der Grenzen und durch Ablösungder auf den Grundstücken des kleinen Guts haftenden fremden Weideser-vituten gegen Capitalzahlung, sowie durch den Austausch der s. g. Schnel-len-Breite gegen Forstgrund in der unmittelbaren Nähe des Hofraums undder Gebäude wurde eine zweckmässige Arrondirung vorgenommen, unddas ganze Besitzthum nach den verschiedenen Austauschungen und Grenz-berichtigungen zu einer Grösse von im Ganzen 77 Morgen 85 QR, ge-schätzt, wovon auf Haus- und Hof-Platz und Gärten 3 Morgen 94 [JB,.,auf Ackerland 63 Morgen 88 PjR- und auf Dreischweiden und Forstbe-stand zusammen 10 Morgen 23 [~|R. fielen.
Nachdem nun die Grätin v. W angenheim, geb. von der Decken,die Ansprüche, welche seitens des domanii auf den Heimfall dieses Erb-leiheguts gemacht waren, mit gleichzeitiger Ablösung der davon zu ent-richtenden Geld- und Haferzinsen, durch Zahlung eines Oapitals von3000 $ im Jahre 1854 definitiv beseitigt hatte, und Neu-Wake in ihrimbeschränktes freies Eigenthum übergegangen war, vereinigte sie diesesGütchen definitiv mit dem Hauptgute Wake, von welchem aus die Be-stellung des Ackerlandes wie die Einerndtung der Früchte stattfand, undbestimmte durch ihr Testament, dass dieses Besitzthum dem zu errichten-den Waker Fideicommisse einverleibt werden solle. Dies ist durch denjetzigen Besitzer mittelst der Fideicommiss-Urkunde vom 25. April 1861geschehen, und ist seitdem der bei der Stiftung des Fideicommisses be-
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