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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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III. Buch. II. Abtheilung.

reits in Aussicht genommene Abbruch der Gebäude dieses Guts, welcheeine wirtschaftliche Bedeutung nicht mehr hatten, und deren Unterhaltungnur bedeutende Kosten verursachte, geschehen, und das Areal der Bau-plätze wie des Hofraums und der Gärten zu dem Ackerlande mitgezogen.Jedenfalls ist aber die Erwerbung dieses Guts, wenn man dem ursprüng-lichen Kaufpreise die nach dem Tode des Grafen v. Wangenheim derKöniglichen Domainen-Cammer noch gezahlte Abfindungssumme hinzu-rechnet, eine sehr kostspielige gewesen.

14. Rahnw erder.

Rahnw er der, ein Bittergut im Saatziger, früher Arnswalder Kreiseder Provinz Pommern, wurde im Jahre 1788 gleichzeitig mit dem Ritter-gute Kl ein-Spiegel von dem General-Major von Döberitz käuflicherworben, und von dessen Tochter der Friederike Louise CatharinaCaroline von Doberitz, seinem einzigen hinterlassenen Kinde, ihrem1792 mit ihr vermählten Ehemann, dem am 14. October 1806 als König].Preuss. Major verstorbenen Friedrich August von Wangenheimzugebracht. Xach ihrem Tode gingen diese Güter auf ihren Sohn Hein-rich Ludwig Carl über, welcher seinen Grundbesitz in Pommern, mitdem Vermögen seiner Gemahlin geborenen L obedan, durch den Ankaufzweier Rittergüter in Wedellsdorf und des Ritterguts Neu-Lobitz imDramburger Kreise noch vermehrte, und so ein Areal von mehr als einerQuadratmeile (24471 Morgen) in seiner Hand vereinigte, welches aberfreilich wegen seiner durchschnittlich geringen Bodenqualität auch einennur verhältnissmässig geringen Reinertrag gewähren konnte, den er durchsorgfältige Pflege, namentlich durch ausgedehnte Forst-Culturen zu hebenbeflissen war, ein Streben, worin ihm bei seinem frühzeitigen Ableben imJahre 1853 seine Witwe als Vormünderin ihrer Kinder und Mitbesitzeringefolgt ist. Dieselbe ist nun, nachdem der älteste Sohn 1862 das GutSeu-Lobitz als sein privatives Eigenthum aus der väterlichen Erbschaftübernommen hat, mit ihren übrigen Kindern noch im Besitze der anderenGüter, von denen namentlich Rahnw er der nach der Grundsteuer-Ver-anlagung ein Areal von 12345,78 Morgen umfasst, nämlich

an Ackerland .

3249,38 Morgen

an Gärten

8,14

an Wiesen . .

558,86

an Weiden . .

1579,85

an Holzungen .

6607,59

an Wasserflächen

26,64

Ertragslos . .

315,32

In Summa 12345,78 Morgen