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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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Eidenburg mit Seedorf.

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von den Markgrafen von Brandenburg als eine Grenzfestung gegen.Mecklenburg angelegt, wenn solches nicht schon früher zu Ende des13. Jahrhunderts geschehen ist, wie wir nach der Lübeckschen Chronikdes Detmar anzunehmen geneigt sind. Vielleicht aber lassen sich beideAngaben dadurch vereinigen, dass das von Detmar beim Jahre 1293erwähnte altere Schloss Eidenburg auf einer anderen Stelle stand, alsdie neue Veste, welche nach dem von Riedel angeführten OebisfelderGedenkstein im Jahre 1308 des Markgrafen Hermann cum magno exer-citu circumvallavit, während das gegenwärtige Schlussgebäude erst zuEnde des IG. und Anfang des 17. Jahrhunderts von Dietrich v. Quit-zow und dessen Sohn Philipp an einer dritten Stelle erbaut ist. Das ältesteSchloss stand wahrscheinlich hart an der Mecklenburgschen Grenze nachPo 1 z zu, auf dem Platze, welchen eine alte Karte denRitterburgschenKamp" nennt, und der jetzt der Damm-Zoll-Kamp heisst, die zweite Burgdagegen lag unbestrittenermassen zwischen dem südlichen und dem mitt-leren Arme des Eldeflusses auf der Stelle, welche noch jetzt die Wall-wiese oder der Alte Wall heisst, und war eine sehr feste Wasserburg,aus welcher die damals reich begüterten Herren von Quitzow zu Endedes 16. Jahrhunderts ihren Sitz in das neue auf dem hohen Rande derGeest erbaute Schloss verlegten. Im Jahre 1319 befand sich Eid enburgim Besitze der Herren von Kröcher, wann und wie es in QuitzowscheHände übergegangen, ist nicht völlig ermittelt, Riedel vermuthet, dasses etwa ums Jahr 1405 geschehen sei, wo Claus von Quitzow aufStavenow von den Herzögen von Mecklenburg als Pfandbesitzer er-warb und die von Lützow und von Krug als Mitpfandbesitzer abfand.An den Händeln seiner Vettern Dietrich und Johann von Quitzowmit dem Markgraf!. Hause scheint er wenig betheiligt gewesen zu sein.

Im Jahre 1496 am Dienstage nach Laurentii vermittelten JasparGans Herr zu Putlitz und Jürgen von Bülow zu Gartow die Erb-theilung zwischen den beiden Brüdern Dietrich und Cuno von Quit-WMj wonach Eid enburg mit aller Gerechtigkeit an Mühlen und Dör-fern nämlich S-eedorf, Gandow, Mohr und Breetz vier Höfe zuBo-berow und die beiden Höfener in der Wisch und Timken Hof auchdie wüsten Feldmarken Stesow und Rudow, Sterbitz und Neupri-morf:) auf Dietrich, dagegen aber Stavenow mit allerlei Gerechtig-keiten an Dörfern nämlich Glövzin, Premslin, Karstedt und Kerlinjetzt Garlin), die wüsten Feldmarken Duvenholl(?) und das Feld beiStavenow, die Mühle zu Stavenow, der halbe Boberower See unddrei Krüge zu Blüthen auf Cuno von Quitzow übergehen, Cunoaber darum, weil Stavenow besser als Eidenburg seinem BruderDietrich oder dessen Erben 800 Rheinische Gulden herauszahlen sollte.Alle hier nicht benannten Güter und alle Holzungen um Stavenow und

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