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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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III. Buch. II. Abtheilung.

Eidenburg, sowie im LandeLenzen die heimfallenden Lehne, namentlichdie Lehne der Mynsteden (Mesekow) behielten die Brüder in Gemein-schaft, und leisteten sich gegenseitig Gewähr, wenn ihnen von den über-wiesenen Gütern durch die Herzoge von Mecklenburg oder andereHerren etwas entwährt werden sollte.

Wenn nun, nach Biedel, Lüdeke v. Quitzow, wahrscheinlichein Sohn des ebengenannten Cuno, im Jahre 1533 die Verwandlung de«Pfandbesitzes vou Stavenow in eine erbliche Lehnsberechtigung vomHause Mecklenburg erlangte, und damals drei Linien der Familie zu Ei-denburg, Stavenow und Kletzke ihre Wohnsitze hatten, so warendoch am Ende des 16. Jahrhunderts diese Güter schon wieder in der Handeines Dietrich von Quitzow vereinigt, welcher den Bau des noch be-stehenden Schlosses Eidenburg begann, den sein Sohn Philipp circa1604 vollendete. Seitdem war Eidenburg der Hauptwohnsitz dieserLinie des ausgebreiteten Quitzow'schen Geschlechts. Philipp von Quit-zows Sohn war anscheinend Ulrich Siegmund, welcher letztere ausseiner Ehe mit Anna Catharina von Wuthenau anscheinend einenSohn Wedig Adam gewann. Wedig Adam von Quitzow erzeugtein seiner Ehe mitLucretia Gertrud von Lepel, soweit das Seedorf-Eldenburger Kirchenbuch ausweist, zwei Töchter Marie Sophie, ver-mählt mit Jürgen Heinrich v. Warnstedt zu Wustrow, und ClaraTugendreich, welche noch 1680 lebte, und einen Sohn Guno Hart-wig, geb. am 28. October 1661, gestorben am 11. Januar 1719. Der-selbe war mit Louise Elisabeth von Meinders, geboren 1668, ge-storben 1715, Tochter des Preussischen Ministers v. Meinders, verhei-rathet, hinterliess nur eine am 29. März 1691 geborene Tochter SophiaCharlotte Louise, in erster Ehe mit dem Oberst Joachim Christianv. Treskow und in zweiter Ehe am 23. Septbr. 1711 mit dem Hessen-Darmstädtischen Ober-Stallmeister Otto Eberhard von Plato aufGrabow vermählt, und beschloss den Mannstamm dieser QuitzowschenLinie. Seine in der Prignitz belegenen Besitzungen wurden vom Königvon Preussen als heimgefallene Lehne betrachtet, und nach den Ivotizendes Seedorfer Kirchenbuchs Bühstedt dem Feldmarschall von Grumb-kow, Stavenow dem General v. Kleist (dem widerspricht jedoch dieNachricht in Berghaus Landbuch der Mark Brandenburg Band I. p. 680.wonach Stavenow in einem Concurse veräussert und bereits 1647 andie v. Blumenthal gekommen sein soll, von denen es 1720 an die v,Kleist übergegangen wäre) und Kletzke dem Etats-Minister v. Kam-in eke verliehen, Eidenburg aber dem Königlichen domanio einverleibtund als Königliches Amt mit dem Amte Lenzen verbunden. Nachdemdie zu Eidenburg gehörigen Vorwerke Birkholz, Steso w und Ster-pitz um die Mitte des 18.Jahrh. vererbpachtet waren, wurde im Jahre 1812