Das Vordergut Winterstein;
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ien biss an dan Thurm Vii:m die Hell
haben, nämlich von Vnten hinauff bis an den Semss. Den Brun dieHelffte des Gebrauchs Vndt unterhaltunge.
Des Schaffhoffs mit seinen Zugehörungen sollen beide theyll solange sie des vnvertheylt bleiben zugleich gebrauchen u. s. w.Es folgen nun einige transitorische Bestimmungen, dann heisst esim Texte weiter:
Den Thorwährten (d. i. Thorwächter) vndt die Brücken auch aufbeider Unkosten zu halten. Item zu dem innersten thor soll jedertheyll einen Schlüssel haben, aber doch wechselsweise dasselbigethor desgleichen die Brücken, ein halb Jahr vmb das andere schlies-sen vndt aufziehen. Der Eingangk zwischen dem thurm Vndt demYber-Ende soll ganzt Vnverbawet bleiben Alleinn welcher das Vber-Ende bekömmt, dem Soll ein gangk hehrvber biss an den thurm zumachen vergönnt sein.
In dieser Vertheilung der Behausungen im Schlosse, wie solche1549 zwischen Friedrich und Melchior gemacht war, scheinen nundie Brüder Christoph und Melchior junior nur insofern eine Aende-rung vorgenommen zu haben, dass Ersterer das Vorwerk vor dem Schlossefür sich ausschliesslich erhielt, und dagegen die von Mel chior dem Ael-tern, beider Brüder Vater, erbauten Wirthsehafts-Gebäude auf dem inner-halb der Ringmauer gelegenen Platze dem Mittelgute beigelegt wurden,zu welchem Gehöfte denn auch ein eigener Eingang und ein neues Thor-haus erbaut wurde, wie wir aus dem Recesse de dato Winterstein den14. April 1632 zwischen Christoph und seinem Neffen Bernhard Chri-stoph, Melchior des Jüngern Sohn, ersehen, wo es heisst:
Zum 13. nachdem Bernhard Christof von Wangenheimb anseinen newen thorhauss ein Secret oder heimligkeitt herauss gegendem Schloss hatt, so nicht allein ihm selbst, sondern auch Herrn Jä-germeistern Christofen von Wangenheimb gleich in conspectuvnd von frembden leutten vnd gasten beschwerlichen, Als hat Bern-hard Christof von Wangenheimb auf besehenes zureden das-selbe abzuthun vnd an einen andern ort zu verschaffen, gewilligetvnd zugesagt.
Zum 14. den gemeinen Platz für der Sommerstuben als zwischen demThurm vnd Schlossgraben, so vor diesem von der alten Brücken derEingang gewesen, belangende hat Bernhardt Christof vonWangenheimb Bedenkens denselben vertheilen zu lassen Als sollauch berurter Platz nochmals in gesambt verbleiben, dessen sich einieder zu seiner notturfft mit Holz zu belegen oder sonsten zu ge-brauchen, doch nicht verbauwen solle.
Gleichzeitig erklärte sich Bernhard Christoph, da der Jäger-meister Christoph zur Ehre Gottes und Beförderung seines Worts die