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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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III. Buch. I. Abtheilung.

28. April) zu einer Theilung ihrer Güter in Winterstein, Sonnebonund allen dazu gehörigen Ortschaften, welche auch auf die Wintersteinerund Sondraer Waldungen ausgedehnt wurde. Die damals errichtetenTheilzettel, wobei Friedrich als der ältere Bruder die Theilung machte,und Melchior als der jüngere die Wahl hatte, sind zum Theil noch vor-handen, die Theilung selbst war aber damals eine vorübergehende, diFriedrichs Mannstamm mit dem Tode seiner Söhne Georg und 11 elchior junior schon zwischen 1580 und 1585 wieder erlosch, und dadurclsein noch lebender Bruder Melchior der Aeltere (starb 15. May 158*der einzige Stammhalter des III. Viertels verblieb. Ihn überlebten liSöhne, von welchen jedoch nur zwei ihren Stamm fortsetzten, Christoph(geb. 1573, gest. 1635) und Melchior junior (gest. 17. October 1610),

Diese beiden Brüder sassen in Winterstein und theilten im Jahre1601 ihre 3 /4 des Schlosses so-, wie die Theilung noch heutigen Tage-besteht, dass Christoph das Unterschloss oder Vordergut, Melchioijunior aber das Mittelschloss oder Mittelgut zu seinem Theile erhielt,bei sie zum Theil vielleicht die bestandene Theilung von 1549, weniwas die Behausung im Schlosse selbst betraf, zum Grunde legtet, dagegeiaber namentlich insofern davon wieder abwichen, dass sie die getheilteiWaldungen in Winterstein und Sondra wieder zusammenwarfen, mals einen gesammtschaftlichen Wald von einem gemeinschaftlichen Forstetverwalten Hessen, wie solches noch heute der Fall ist.

Zum Vordergute oder Unterschloss Winterstein gehörte danactzunächst im Schlosse der Eingang, Thor und Brücke, das Vorwerk videm Schlosse mit Behausung, Scheunen, Ställen, Schweine-Koben umMisten, das innere Thorhaus mit der Badestube und Brücke zur Hälftder Angerplatz und der Platz zwischen dem Anger und dem ThorhaiHblieb unvertheilt, ebenso hatten beide Theile den Eingang in das innerenSchloss gemeinschaftlich, vom Schlosse heisst es nun in FriedrichTheilzettel :

der theyll von den sieben Balken des Korn- und des Tanzhauses v>Vnten an bis durchaus, die Behausung daran sammt Küchen Kellenund der Wohnung über der Kapelle, auch der platz von vorne bisnach der Küchen und für des kellers thür soll diesen thej r ll zu st«hen, doch dass dieser theyll dem Andern verstatte, wann in der t'ipelle geprediget, der Gottesdienst gehaltenn durch die Behaus«hinein zu gehen, oder zu vergönnen, aus dem Zwinger einen sondeiliehen Gang hinein zu machen.

Der Zwinger aber soll ohne das diesem theyle bleiben biss an diangewendt des Dantzbodens Der Winkel zwischen dem Thurm Vmider Mauren diesem theyle auch gefolgen. Den Thurm die Hell

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