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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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Das Obergut Winterstein.

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Oberforstmeister Friedrich August Wilhelm (geb. 1761, gest. 1834)zu Sonneborn, dem altern Bruder, dem Landjägermeister FriedrichLudwig Constantin (geb. 1751, gest. 1827), den alleinigen Besitz die-ses Mann- und Weiberlehnguts. Nach dessen Tode besassen seine beiden[unterlassenen Söhne und die beiden Töchter es gemeinschaftlich, bis inneuester Zeit der Gemahl der ältesten Tochter Auguste Louise (geb.1796, gest. 1862) auch die Antheile der Geschwister seiner ersten Ge-mahlin dazu erwarb, und somit nun das Oberschloss Winterstein denGütern des I. Viertels des Wintersteiner Stammes hinzugefügt hat, wel-ches bis dahin nur Wald-Parcellen zu Winterstein besass. Zu denPertinenzien dieses Oberschlosses Winterstein in seiner gegenwärtigenConsistenz gehört nun auch der von den gemeinschaftlichen Waldungendes II. Viertels im Concurse des Kriegsraths Johann Ernst ausgeschie-dene Antheil, und besteht derselbe in dem dem IL Viertel zugetheilt ge-wesenen Antheil am Thielberge, der jetzt sogenanntenKriegsraths-Ecke"am Otterbache. Eine andere dazu gehörige Wald-Parcelle, das s. g.Walrabs-Hölzchen, ist eine neue Wald-Anlage auf altem Ackerlande amSandberge.

Seitdem Adam Julius dieses Gut acquirirt hatte, haben die Besitzerdes Oberschlosses dieses Wohngebäude in seiner untern Etage gewöhn-lich dem für die Wintersteiner und Sondraer Waldungen angestellten ge-sammtschaftlichen Förster des III. Viertels, welchem jetzt auch sämmt-liche übrigen Wangenheim'sche Waldungen in diesen Revieren übertragensind, als Dienstwohnung eingeräumt, und heisst dieses Obergut im Volks-mundedie Voigtei", eine Benennung, über deren Entstehung und AJteruns jeder nähere Nachw T eis fehlt.

Das Vordergut Winterstein.

Friedrich, der Stammvater des III. Viertels des WintersteinerStammes, hatte durch die brüderliche Theilung von 1513 also das TheilWinterstein (d. h. 3 / 4 des Schlosses Winterstein und der dazu ge-hörigen Ortschaften) erhalten, und daselbst seinen wesentlichen Sitz auf-geschlagen, weshalb seine Nachkommen auch vorzugsweise die Winterstein-schen Vettern, im Gegensatze zu den Vettern des L, IL und IV. Viertels,genannt und als solche in den Familienverhandlungen bezeichnet werden.Xach seinem am 3. März 1536 erfolgten Tode blieben seine theils inKriegsdiensten abwesenden theils unmündigen fünf Söhne längere Zeitin ungetheilter Gemeinschaft. Nachdem aber drei von ihnen, anscheinendonverheirathet, und jedenfalls ohne männliche Descendenz verstorben wa-ren, schritten die beiden übrig gebliebenen Brüder Friedrich (damalsder Junge genannt) und Melchior am Sonntage nach Ostern 1549 (am