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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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Winterstein.

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Jahre 1298 den im Jahre vorher schön von seinem Vater genehmigtenVerkauf des zwischen den Schlössern Tenneberg und Wintersteingelegenen Waldes, Luchtenrod oder Luchenrod genannt, von Seitender Gebrüder Peter und Paul, Dietrichs von Tullestete (Döll-stedt) Söhne, an das Kreuz-Kloster zu Gotha (Sagittarii Historia Goth.p. 99 u. 100). Dieser Dietrich war Landgraf Alb rechts Hauptmannzu Gotha und seiue Söhne gehörten vielleicht mit zu der Burgmannschaftdes Schlosses Tenneberg, und besassen den fraglichen Forstort als einBurgmannslehen, dessen Ueberlassung Landgraf Albrecht als eine sei-nerseits dem Kloster gemachte Schenkung betrachtete. Der angegebenenLage nach könnte dieser Luchtenrod oder Luchenrod vielleicht der Nonnen-berg sein, welchen Christoph v. Wangenheim zu Ende des 16. Jahrhun-derts vom Herzog Johann Casimir zu Lehn empfing. Möglicherweisehängt aber auch der landesherrliche Besitz eines Theils von Wintersteinund das schon früh dort vorhandene landesherrliche Forsthaus, welchesstets zum Amte Tenneberg gerechnet ist, mit der landesherrlichen Be-sitznahme dieses Schlosses Sommerstieg zusammen.

Wann und auf welche Weise die Herren von Wangenheim in denBesitz des Schlosses Winterstein und der zu demselben gehörigenDörfer gekommen sind, hat sich bis jetzt urkundlich nicht feststellen las-sen, aller Wahrscheinlichkeit nach war aber Winterstein während derletzten Jahrzehnte des 13. Jahrhunderts bereits in ihren Händen, und wa-ren sie es, welche 1307 die achttägige Belagerung von Seiten der gegenden Landgrafen Friedrich mit der gebissenen Wange kriegenden Eise-naeher aushielten, und die Belagerer, welche nichts gegen sie ausrichtenkonnten, zurückschlugen. 1349, nach Landgraf Friedrich des ErnsthaftenTode, beleihen dessen Söhne den Ritter Friedrich v. Wangenheimund seine Neffen mit Winterstein, welches in dem Recess mit ihremVetter Lutz dem Jüngern vom 16. October 1349 als ein Besitzthum an-erkannt wird, worauf Lutz der Jüngere ; 'der Stammvater des StammesWangenheim) keinen Anspruch hat, und von da an trennen sich diebeiden Stämme Wangenheim und Winterstein. Diese Beleihung istjedoch nur aus dem Land gräflichen Lehnsverzeichniss von 1349 im Dres-dener Archive bekannt, während unter den Urkunden der Wangenheim-schen Familie der älteste Lehnbrief der vom Jahre 1412 ist.

Der Wintersteiner Stamm theilte sich nach Hans des A eitern Todein Folge dessen Satzung von 1469 unter seinen Söhnen und Sohnes Kin-dern in die 4 (Viertel genannten) Linien, von denen gegenwärtig nochdrei blühen. Nach den Bestimmungen von 1469 überwies der Vater Hansseinen Söhnen Balthasar und Friedrich das Schloss Wintersteindergestalt, dass B althasar das obere Theil, Friedrich das untere Theilinne haben sollte. Als Balthasar 1492 ohne Söhne starb, beerbten ihn