Druckschrift 
Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
Entstehung
Seite
947
Einzelbild herunterladen
 

die Xothäem Jahreen beider-ntheil am;in BruderLm. Wannleiten derIn können,allein vomßicht mehr

Wangen-lagd in deri Wiegle-und hoheWüstungengut, spaterLheim ein-bung dieservir hier zur

bis auf die-einer Stam-n diese Ab-tte abliefen1 Sonnenauf-ans FensterHerren vonbreiten nachManien Raub-Sage zu er-unserer Yer-m Honnigenausbueh un-iior denen v.feri zu Wan-mit denen 1ieder an diei Raubzinseoivir recht un-te, 3/ 4 Malterb'amiMen-Ver-

Wiegleben. Winterstein.

947

sammlung vom 4. Februar 1760 zur Bestreitung der Kosten dieser Ver-sammlungen und allgemeiner Ausgaben bestimmt, und darum in einer be-sonderen Rechnung mit vom Collektor verrechnet. Nach der Abgahe derGerichtsbarkeit an den Staat, und nachdem das Gerichtshaus zu Oester-behringen verkauft war, wurde bei Begründung der Wangenheim-Win-terstein'schen Familienstiftung vom 28. März 1841 nach §. 9 der Statuten,der Erlös aus dem Verkaufe des Gerichtshauses und daneben unter an-deren Gegenständen auch der jährliche Ertrag der Raubzinsen der neuenStiftung als erster Fonds überwiesen, und bilden dieselben noch gegen-wärtig, da die Pflichtigen bis jetzt auf Ablösung noch nicht provozirt ha-ben, eine jährliche Einnahme der Familienstiftung. Die Familienstiftunghat aber auch ferner noch aus Wiegleben die sogenannten Kühnhold-schen Zinsen mit jährlich 8 Michaelishähnen, 3 Malter Korn, 1 MalterGerste und 1 Malter Hafer zu beziehen, welche zu der ausgeschiedenenAllodial-Verlassenschaft des weiland Geheimraths Dorotheus Wilhelmvon Wangenheim zu Grossenbehringen geschlagen waren, undvon dessen Tochter und Erbin der Frau Elisabeth von Trützschlergeborenen von Wangenheim schenkungsweise 1841 der Familienstif-tung überwiesen wurden.

34. Winterstein(Abbildung der Schloss-Ruine zum Titelblatt).

Schloss und Dorf Winterstein begreift gegenwärtig drei um dieRuine des alten Schlosses sich ausbreitende W T angenheim'sche Rittergüterund umfasste im Jahre 1861 mit Einschluss derselben 126 Wohnhäusermit 644 Einwohnern, während die Feldmark nur 470 Acker Land und350 Acker Gärten und Wiesen ausmachte, da zu den einzelnen Wohn-häusern nur kleine Gärten und einige Wiesen gehören, während das Acker-land, zum bei weitem grössern Theil, den Rittergütern zugehört. Wiewohldie Lage dieses W T alddorfs auf beiden Seiten der dasselbe durchströmen-den Emse sehr beschränkten Raum für den Anbau bietet, und irgendeine besondere Industrie ausser Korbflechterei, nachdem die in früherenJahrhunderten hier anscheinend betriebenen Kupfer-Bergwerke frühzeitigeingegangen sind, den Einwohnern eine ergiebige Nahrungsquellc nichtbietet, so ist die Zahl der Wohnhäuser und der Einwohner doch in einemsteten Wachsen begriffen, und darum auch Armuth unter den Letzterenvorherrschend. Galettis Angabe, dass Winterstein im Jahre 1554ausser den Rittergütern nur ungefähr 17 Häuser enthalten habe, ist irr-thiimlich, denn in den Theihingszetteln vom Jahre 1513 werden in Frie-drichs Theil Winterstein ( 3 / 4 des Ganzen) allein 21 Censiten, nament-lich als Besitzer von Haus und Hof und ein unbebauter Hof aufgeführt,

60*