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Der See bei Wangenheim.
31. Der See bei Wangenheim.
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Wie der südliche Theil von Thüringen während des Mittelalters über-haupt wasserreicher erscheint, als dies gegenwärtig der Fall ist, und dievielfältig vorkommenden Ortsnamen, wie Weissensee , Schwansee,Seebach, an die dort zum Theil noch bis in die neuere Zeit vorhandengewesenen grösseren Wasserflächen erinnern, aber auch in vielen Feld-marken sich noch als Lokalbezeichnung vorkommende Seen finden, welchelängst Wiesen und Ackerland geworden sind, so breitete sich in frühererZeit auch zwischen Tungeda und Wangenheim am nördlichen Fussedes Lohbergs ein See aus, welchen die Herren von Wangenheimwegen seines Fisch-Reichthunis und des Entenfangs zu ihren werthvollstenBesitzungen rechneten, und welchen beide Stämme in Gemeinschaft, so-wohl was die Fischerei betraf, als was die Jagd anging, benutzten, undzwar so, dass jeder Stamm, wie am Schlosse Wangenheim, die Hälfteam See hatte, die Wintersteiner Hälfte aber nach ihren vier Viertelngleich der Hälfte des Schlosses wieder zwischen sämmtlichen Familien-Gliedern getheilt war. Zum Betriebe der Entenjagd waren verschiedenes. g. Entenpfuhle, eine Art Entenfänge am Rande des Sees angelegt,und diese scheinen zum Theil, ebenso wie es in Weissensee der Fallwar, als Eurgmannslehn mit ausgethan gewesen zu sein, wie wir wenig-stens aus dem Kamen Rubenpfuhl, welchen Wolf Veits Hausbuch demeinen beiden Stämmen gemeinschaftlichen Entenfange beilegt, schliessenmöchten, da derselbe auf das Burgmanns-Ge.schlecht der Rüben hindeutet.
In Folge der Kirchen-Reformation und der Aufhebung der Klösterund der strengen Fastenzeit verlor die Fischerei-Nutzung wesentlich anihrer Bedeutung, und dies wird die Veranlassung gewesen sein, dass derSee allmälig trocken gelegt und als W T iese dergestalt gemeinschaftlichvon beiden Stämmen genutzt wurde, dass der Stamm Wangenheim ein■lahr ums andere die eine Hälfte des Sees ausgewiesen erhielt, und derStamm Winterstein dann die andere, im Jahre zuvor vom StammeWangen heim benutzte Hälfte, nach Verhältniss der Antheile der ein-zelnen Viertel unter seinen Mitgliedern verlooste, und war der 1. Aprilzum Tage der Verloosung bestimmt. Da man sich jedoch von der Unzu-träglichkeit dieser Benutzungsweise, welche jede gründliche und nachhal-tige Melioration erschwerte, überzeugen musste, fasste man den Entschluss,eine völlige Separation der Antheile der Einzelnen und deren privativeteberweisung eintreten zu lassen, und nachdem der Geometer Braun imOctober 1782 die Vermessung und Chartirung des Sees vollendet, unddie Grösse dabei auf 1783/ 4 Acker 16 [HR. (den Acker zu 160 Quadrat-Ruthen und die Ruthe zu 14 Fuss angenommen) ermittelt hatte, wurdezu einer förmlichen Theilung geschritten und darüber zwischen dem ge-
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