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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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-III. Buch. I. Abtheilung.

serung gehaltenn hat, Des hat ehr ein schrifft vnter meynen pitz-schafft actum an Sant Steffans tagk Anno domini 1555. (Nach unse-rer Rechnung 1554.)

Später ist ohne Jahr, aber anscheinend noch im 16. Jahrhundert,dazu in margine bemerkt:

Diss landt ist verkaufft vnd gebet auch zinse laut eines brifes dorüber.

Bei den darauf verzeichneten Abgaben der einzelnen Wangenheimer

Censiten kommt nur ein Mal ein Zins vom Lande auf dem Storchslohe

vor, wenn es bei Lorenz Kumme nach Aufführung seiner Geld-, Frucht-

und Naturalzinsen weiter heisst:

An Haffern:Item 1 Heger V (d. h. ein halbes Viertel) vonn ein vierteil Landes amstorchslohe, ich ley es alles, und fährt Hans Veit dann beim Schlusseseiner Wangenheimer Censiten weiter fort:Wigeleben.Albrecht schengke gibt 10 goter malder haffern vonn dem Landeam Steingrabenn ist ihm xii Jar gelassen, gescheen Im Jahr 1554laut seyner Zetteln, (von späterer Eintragung) Dis landt ist dreyenzu wie geleb en verkaufft vnd geben Zinse v goter malter .) (d. i. halb)Korn} hafern laut ihres briefes, des ich Copei habe.

Honnigenn Landt.Zinse zu Wigeleben von honnigen lande Seynt bis uff das 59 Jarnoch vnuerteilet.

Lassen wir es dahin gestellt sein, ob dieses Honnigen-Landt aufdem Steingraben und im Storckslohe lag, und ob es zu den Streitobjectengehörte, über welche die von Hönningen in der Mitte des 16. Jahr-hunderts mit denen von Wangenheim in Process verwickelt waren, inFolge dessen sie aber diese früher versetzton Grundstücke denen v. Wan-genheim herausgeben mussten, so liegt doch der Schluss nahe, dass dieseHönningenschen im Jahre 1559 unvertheilt gebliebenen Zinsen identischmit den jetzt der Familien-Stiftung überwiesenen s. g. Kaubzinsen ausWiegleben sind.

Wenn aber die Lehnsspecification von 1844 für das IL Viertel nochan Zinsen aus Tungeda resp. Wiegleben 21/2 Malter Korn und 2! ;Malter Hafer und die lOprocentige Lehnwaare von 44 Acker Land autführt, so erkennen wir darin das verkaufte Land am Steingraben wieder.und möchten auch die übrigen Zinsen aus Wiegleben dahin rechne:welche das I. Viertel noch 1844 mit 81/2 Malter Gothaer und 7'/2 MalterHager Maass Hafer sanimt lOproccntiger Lehnwaare vom Lande genoss.Ob die stets bis zum Jahre 1848 der Familie Wangenheim zustän-dige Jagd in der Wieglebener Flur und im Wieglebener Holze mit demThiergarten, von welchem oben die Bede war, in Verbindung zu bringetist, wissen wir nicht.