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III. Buch. I. Abtheilung.
sammten Stamme Winter stein und dem inmittelst in den Besitz derGüter des Stammes Wangenheim eingetretenen Geheime-Rath v. TJech-tritz und dem Geheime-Rath Ernst Wilhelm von Wangenheim zuGrossenbehringen, welcher >/io des x\ntheils des Stammes Wangen-heim am Wangenheimer See zur Benutzung für seine Güter Ber-ringen und Hochheim acquirirt hatte, unter dem 25. Juli 1783 einRecess geschlossen, wonach die Schäfereiberechtigten resp. 5 und 3 Ackerfür die Schaftrift vorab empfingen, der See übrigens in zwei Hälften -vonMorgen nach Abend getheilt, und die nördliche Hälfte, das s. g. Dürre-und das Behringer-Viertel den Wangenheim-Wangenheim'schen Güten,die südliche Hälfte, das Zapfen- und das Teich-Viertel, aber dem StammeWinterstein dergestalt überwiesen, dass wegen der ungleichen Qualitätdieser beiden Viertel jeder Interessent seine Abfindung halb im Teich-Viertel und halb im Zapfen-Viertel erhalten sollte und auch erhalten hat,
Die bedeutenden Torflager, welche sich in einem Theile des Seesbefanden, gaben darauf in neuerer Zeit Veranlassung zur Bildung einerAktien-Gesellschaft unter den Besitzern zur gemeinschaftlichen Ausbeutungdieser Torflager und Wiederaptirung der abgegrabenen Grundstückelandwirtschaftlichem Gebrauch, und hat diese Torf-Gewinnung bei dengrossen Mangel an Feuerungs-Material in der nähern Umgebung für dieOrtschaften Wangenheim, Hochheim, Tungeda, Brüheim, Eberstedt und Sonneborn eine nicht zu unterschätzende Bedeutung, welchefreilich keine überlange Dauer verspricht, da die Torflager zu einem nachhaltigen Betriebe nicht mächtig genug sind.
Die Braun'sche Vermessung von 1782 ist gelegentlich der Separa-tion der Wangenheimer Flur revidirt und unter Hinzurechnung der Seequellen, welche nach der Braun'schen Vermessung ausser Anschlagblieben waren und 2 Acker 122,4 QR; 1 Acker = 140 QR. ä 14 Fuss.ein Gesammt-Areal von 207 Acker 135,9 QR. gefunden, wovonGräben und Wege 4 Acker 88 QR. in Abzug kommen, an nutzbarenTerrain also 203 Acker 47,9 QR. übrig bleiben, welches folgender Ge-stalt vertheilt ist: