Wangenheim.
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^Yangenheim'schen Güter zu Tüngeda und Hai na das gesamrnte alteStammgut dieses Stammes Wangenheim zusammengekauft hatte. SeinSohn verkaufte, wie bei Tungeda auch angeführt ist, 1792 diesen ge-sammten Wangenheim-Wangenheim'schen Güter-Complex an den Churhan-noverschen Oberhof-Marschall Georg August von Wangenheim vomIII. Viertel des Winterstein'schen Stammes, welcher die Descendenz derbeiden Schwestern seiner Gemahlin geb. Gräfin Eickstedt-Peterswaldt,von denen die eine an einen Hrn. v. d. Hecke und die andere an einenHrn. von Behr-Negendank verheirathet war, in die Mitbelehnschaftaufnehmen Hess. Da nun sein einziger Sohn, der am 21. October 1851verstorbene Graf Georg Christian August Ernst Ludwig v. Wan-genheim keine Descendenz hinterliess, folgten die Mitbelehnten in dieWangenheim-Wangenheim'schen Güter, und vereinbarten sich demnächstdahin, dass der eine mitbelehnte Baron Hermann v. Behr-Negen dankauf Passow in den Besitz dieses Güter-Complexes, wie oben bereits an-geführt ist, unter Abfindung seiner Mitbelehnten eintrat.
Die Besitz-Verhältnisse der Wangenheim-Winterstein'schen Hälfte amSchloss und Dorf Wangenheim gestalteten sich dagegen anders, und hatdieser Stamm wenigstens sein altes Stamm-Erbe in Wangenheim inseinem vollen Umfang bewahrt.
Aus der Familien-Geschichte wissen wir, dass Hans senior, der Stamm-vater des Stammes Winterstein, in seiner väterlichen Satzung von 1469seine Hälfte am Schlosse W an gen h e im seinem Sohne Bitter Hans und sei-nes verstorbenen Sohns Lutzens Kindern vermacht hatte, während er seinemSohne Friedrich in Wangenheim nur die Hofstatt auf dem Burggraben,welche die v. Utenrode früher innegehabt, und 6 Hufen Landin W angen-heim zutheilte. Da Ritter Hans ohne Kinder starb, so fiel sein Antheil zurHälfte an seinen Neffen, den ihn überlebenden Sohn seines Bruders LutzHans dem nächsten Stammvater des I. u. IL Viertels, zur andern Hälfteaber an seines Bruders Friedrich Söhne, Friedrich und Apel, dieStammväter des HI. und IV, Viertels, welche somit an der WintersteinerHälfte des Schlosses Wangenheim auch ein Viertheil bekamen, wäh-rend Hans ihr Vetter nun drei Viertheile dieser Hälfte besass.
Dem Ritter Hans waren im Schlosse zu Wangen heim das soge-nannte Krumme Haus und der Thurm ganz, dagegen das Haus beim Thurmezur Hälfte und die andere Hälfte seinen Neffen Lutzens Kindern zuge-theilt, wenn nun die Hälfte von Ritter Hansens Behausung an seinesBruders Friedrich Söhne fiel, und diese dadurch auch einen Ansitz imeigentlichen Schlosse bekamen, so ist die Lage desselben doch jetzt,nachdem die letzten Spuren der alten Schloss-Ruine verschwunden sind,und der Schlossplatz durch die darauf gesetzten Oekonomie-Gebäude unddaneben angelegten Gartenflecke gänzlich unkenntlich geworden ist, kaum
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