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III. Buch. I. Abtheilung.
mehr zu bestimmen, und geht nur aus den Theilzetteln der Brüder Frie-drich und Apel vom Jahre 1513 hervor, dass zu dem von Apel er-erwählten Theile Wang e nhoim (IV. Viertel) im Schlosse innerhalb desBurggrabens das innere Vorwerk gegen Bernhards Brauhaus gelegen,und das äussere Vorwerk, Futterheckers Hof genannt, gehöret, waswohl die früher Utenrodesche Hofstelle, das jetzige Oberstlieutenants-Gm,gewesen sein mag.
Als Hans des Jüngern (war 1506 verstorben) Söhne Lutz der Ael-tere und Friedrich, die Stammväter des II. und I. Viertels, nachdemihnen durch den Tod ihres Bruders E ras raus und desselben unmündigenSohns Hans, dessen Erbschaf" auch zugefallen war, sich in ihren Gütenund auch hinsichtlich ihres Antheils am Schlosse Wangenheim (3/ 4 derWintersteiner Hälfte und also 3 /g der ganzen Burg) theilten (insofern letzteresnicht schon früher geschehen sein sollte), entstanden daraus die beidennoch jetzt in den Händen ihrer Kachkommen befindlichen Güter, das Seil»ferschloss und der rothe Hof, welche beide ihren Samen von der dama-ligen Bedachung ihrer Wohnhäuser im Schlosse ohne Zweifel ableiten.
Den Zustand und die Lage dieser beiden Theile können wir einiger-massen aus dem Hausbuche Wolff Veits, des Sohnes Lutz des Aeltern.entnehmen, welches zwischen 1554 und 1562 aufgeschrieben ist, und Fol-gendes über Wangenheim besagt:
Erstlich was ich zw Wanngheim Im Schloss habe.
„Die Behausung im Schloss zw Wanngheim ist mein von Rein-hardt von Wanngheim (Wangenheim'schen Stammes) seliger Be-hausung an, bis herunder an de» alten Friderichs von Wanifheim (I.Viertel) meines vattern bruder haus, da scheideth im schif-ferhaus den allten Frideriehen vnd mich eine wandt von vnndtaan bis oben aus, Vnd der ledige Platz im schlösse zwischen demallten Friderich vnd mir bis an das thor beim thorhäusleinTorme ist vnnser heider, zusammen zu gebrauchen, wie es verteil«vnd herbracht ist, Aber sonnderlich ist es von beiden teilten also ge-halten, das wir denn Mist hinter das thor bei dem Thorme geschiitihabenn, vnd pfleget ein Jder achtage vmb den andemn vff den sonn-abendt denn Mist vff sein furwergk füren zu lassen, darmit es ikschlos nicht zuvill wir dt, vnd ist sonderlich also mit dem MistscM:ten gehaltenn wurden, das ehr so weit muglich gewesen vonn Meynen Kellerfenster geschuth wurden ist. Das gefengknus Im Thormhaben meine Vettern vnd mein Vatter seliger auch ich selbst stettiizusammen zu gebrauchen gehabt, sunst gehört des halben teilThorms Friderichen allein."Dann heisst es weiter:„Der Burggraben gehört zum halben teill Friderichen vnnd b«lthasarn (IV. Viertel) und mir, darann Friderich vnnd ich dre