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III. Buch. I. Abtheilung.
20 Malter Gerste und 20 Malter Hafer jährlich. Dieses Vorwerk habet,nachdem Reinhard 1554 kinderlos verstorben, und seine überlebendenBrüder Hans und Georg mit demselben, unter Beibehalt der jährlichenFruchtzinsen ex nova gratia vom Churfürsten als Maunlehen beliehen wa-ren, die beiden Brüder Hans und Georg wahrscheinlich gemeinschaftlichbesessen, oder wenn es bei der brüderlichen Theilung ganz auf Georggekommen sein sollte, so dürfte dasselbe wohl den Hauptbestandtheil des-jenigen Guts zu Wangenheim ausgemacht haben, welches wir in denHänden von Georgs Nachkommen finden. Georgs (welcher 1563 schonlänger verstorben war) Söhne Reinhardt und Hartmann von Wan-gen heim, deren ersterer auf dem Steinhof zu Brühe im, letzterer aberauf dem Untergute zu Tungeda seinen Wohnsitz nahm, theilten ungefährum 1574 ihren Antheil an Wangenheim so, dass Reinhardt nureinige Lehnstücke in Wangenheim erhielt, während Hartmann daseigentliche Gut in Wangenheim (im Gegensatz vom Vorder- und Hin-tergut, das Mittelgut) übernahm. Hartmanns Linie starb mit seinemUrenkel, dem Reisemarschall Friderich, am 19. Januar 1705 aus, unddie Güter fielen an Reinhardts Linie, dessen Sohn Georg Christoph(starb 8. Februar 1638) den Stamm durch 3 mit lehnsfähiger Descendenzversehene Söhne fortgesetzt hatte. Diese Descendenz, nämlich : 1. GeorgWilhelm, Georg Reinhardts Sohn; 2. Burkhard HartmannsäSöhne Georg Ludwig, Ernst Günther und Georg Heinrich, und3. Johann Levin, Levin Ernstens Sohn, nahmen nun unter sich eineneue Vertheilung der gesammten Güter ihrer Branche vor, wobei GeorgLudwig, gegen Abtretung seines Antheils an der väterlichen Hälfte desSteinhofs zu Brüheim, das ganze Mittelgut Wangenheim, GeorgWilhelm aber die einzelnen Lehnstücke in Wangenheim erhielt.Beider Söhne konnten das mit Schulden überlastete väterliche Erbe nickhalten, und verkaufte Georg Ludwigs Sohn Ludwig Ferdinand seinGut Wangenheim schon 1742 an den obengenannten Herrn v. Uech-tritz für 20000 Mfi., welcher aus dem Concurse, der über das Vermögendes Burkhard Hartmann, Georg Wilhelms Sohn, ausbrach, 174die diesem zugetheilt gewesenen Lehnstücke in Wangen heim ebenfallssub hasta erstand für die Summe von 5823 l /-2 Mtl.
Somit war der gesammte Grundbesitz des W T angenheim-W r angenheimsehen Stammes zu Wangenheim mit der Hälfte des alten Schlosses iofremde Hände gegangen, und für die unverhältnissmässig geringe Summevon 62823 J /2 Mtl. vom Geiheime-Rath v. Uechtritz acquirirt, weichetdiese nun zu einem Complexe wieder vereinigten Güter mit einem neuengrossen Wohnhause ausserhalb des alten Schlossgrabens bebaute, und dieUeberbleibsel des alten Schlosses zur Anlegung eines Schäfereihofes be-nutzte , nachdem er durch den Ankauf der noch übrigen Wangenheini-