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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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III. Buch. I. Abtheilung.

dazu gekauften Lehn des Apel von Hocheim 1384 ein Vorwerk iWangenheim erwarb, welches neben dem Siedelhofe aus 6V4 HiiLand, 2 Acker Weidenbusch und 2 Acker Wiesen in Wangenheira HFlur, 30 Acker Holz in der Schnepfenhart und einem Pfund Geldes eviger Erbzinse aus Wangenheim bestand. Ob die Irrungen, welcheden Jahren 1540 und 1541 zu einem Process zwischen Math es, Hier»nimus und Hans von Hönningen Klägern gegen die vonWangt:.heim beider Sämrae zu Wangenheim als Beklagten wegen zweierlsfen Landes und wegen eines Hofs vor dem Schlosse zu Wangenheilführten, lediglich in einer wiederkäuflichen Verpfändung dieser beideHufen ihren Grund hatten, oder ob die abgewiesenen Ansprüche auf dtHof auch aus anderen B,echtsgründen erhoben waren, haben wir nicht 1mittein können.

Seit der Theilung vom Grünendonnerstage 1359 war nun SchlosDorf Wangenheim mit dem Wangenheimer See in zwei gleichHälften zwischen den beiden Stämmen Wangenheim und Winterstegetheilt, und diese Theilung hat den gegenwärtig in Wangenheim mbefindlichen Bittergütern ihren Ursprung gegeben, von denen diejenigides Stammes Wangenheim jetzt im Besitze des Herrn v. Behr-Üigendank auf Passow sind, indessen der Wintersteiner StammHälfte noch bis auf den heutigen Tag bewahrt hat, und während des Zaraums von 1792 bis 1851 auch die alten Stammgüter des WangenheilWangenheim'schen Stammes wieder aus den Händen der Herren tiUechtritz zurückervvorben hatte, welche jedoch mit dem AbsterbenMannsstammes des Käufers an die mitbelehnten Herren v. d. Eeclund die ebengenannten v. Behr-Negendank fielen.

Nachdem die Nachkommen Lutz des Jüngern vom Stamme Wgenheim ihre Besitzungen manchfaltig untereinander getheilt hatteLutzens Sohn Friedrich V. aber schon 1395 seinen Antheil am Schi«Wangenheim, welcher bis dahin seinrecht, frei eigen Erbe" geisen, dem Landgrafen von Thüringen zu Lehn aufgetragen hatte, warSchlüsse des 15. Jahrhunderts vom Stamme Wangenheim allein»Bernhard (gestorben 1519) übrig, und wurde der Stammvater der sMorirenden beiden Linien seines Stammes, indem von seinen 5 Sohlnur 2 männliche Nachkommen hinterliessen, Hans und Georg. Dielden Brüder haben sich anscheinend in die väterlichen Güter in Wangtheim, Tungeda, Haina und Brüheim so getheilt, dass HanslAeltere an Wangenheim den grössern Antheil (vielleicht 2/3 oderbekam, während Georg neben seinem Antheil am Schlosse WangenheiC/3 oder 1/4) durch den ausschliesslichen Besitz des Steinhofs zu Biheim und des Bittersitzes zu Haina dem altern Bruder gleichgestwurde, und Tungeda in zwei gleiche Hälften ein Obergut und ein

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