Sonneborn und Xordhofen.
901
gegen einen Geldzins von jährlich 5 Schillingen für die Domkirche und3 Schillingen für jede der übrigen 7 Fuldaschen Präposituren diejenigenGüter in Sonneborn und den umliegenden Dörfern zum lebenslänglichenMessbrauch, welche Har tun g von Sonnebo rn, als er zum Kreuzzugesich rüstete, der Fuldaschen Kirche übergeben hatte.
Wenn es wahrscheinlich ist, dass diese ebengenannten Herren vonSonneborn dem Erffa'schen Geschlechte angehörten, welches sich schonfrüh mit seinem ganzen ausgebreiteten Besitzthume au der Kesse in dieMinisterialrat der Fuldaschen Kirche begeben zu haben scheint, so sinddie Besitzungen, welche im folgenden Jahrhundert die Herren v. Fran-kenstein, die Grafen von B randenburg, die Herren vonSalza, dieHerren von Treffurt und die Schenken von Varila in Sonnebornhalten, wohl theilweise wenigstens auf Erffa'sche Erbschaft zurückzufüh-ren. Die Voigteirechte über Sonneborn sind aber jedenfalls schon im13. Jahrhundert im Besitze der Herren von Wangenheim gewesen, dasie dieselben, wie aus der Urkunde von 129(5 (Nro. 17 der IL Sammlung)hervorgeht, für einzelne Besitzungen in Sonneborn lehnsweise wiederverliehen, namentlich über 3'/2 Hufen, welche früher Heinrich Eylmarvom Stifte Fulda zu Erbenzins gehabt hatte, den Erfurter Bürgern Här-tung und Conrad v. Sonneborn lehnsweise übertrugen. Auch scheintAlbert oder Apel von Wangenheim, nach den Zeugen in der vonihm ausgestellten Urkunde vom Mittwoch nach Walpurgis 1327 zu ur-theilen, seinen wesentlichen Wohnsitz zu Sonneborn auf der Kemnoitegehabt zu haben. Daraus und aus der Uebertragung eigener Besitzungenan rittermässige Familien, wie z. B. der vom Schenken Conrad v. V arilaan Ludwig von Wangenheim als Mitgift seiner Tochter gegebenenGüter, welche Ludwig von Wangenh ei m sofort wieder an Härtungvon Varnrode und seine Brüder verkaufte, entstanden nun in Sonne-born mehrere Freihöfe, welche wir im folgenden 14. Jahrhundert in denHänden bürgerlicher und rittermässiger Geschlechter finden, von denenwir neben dem kaum erwähnten Erfurter Bürgergesehlechte, welches sichvon Sonneborn nannte, und dem ritterlichen Geschlechte von Varn-rode, im folgenden 14. Jahrhundert noch dieH.etzebold, die Schrimpfe,die von der Tann, die von Valken, die Schaf und die Marschalkgenannt finden. Der Varenrodesche Hof wurde 1381 an eine EisenacherBürgerfamilie Stichling veräussert, von welcher derselbe weiter vererbtwurde, bis ihn um 1479 Hans \on Hof, gleichfalls Bürger zu Eise-nach, kaufte, von welchem derselbe auf Hans Wenigen und seineMiterben kam. denen WolffVeit v on Wangenheim diesen Hof 1560abkaufte und zum Witwensitze seiner Frau Affra geborenen v. Bibrabestimmte, deshalb auch mit einem neuen standesmässigen Wohnhause be-