Sondra.
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nen Antheil bekommen, woran jedoch dem III. Viertel die Gerichte, Trifftund Obrigkeit verbleiben sollten, oder wie die Urkunde lautet:
Das geholze in der snnder Xemlich die metbach den Kessel, die zwenePoppenberge das nerdenthayl vnszern teile, doch das dem die sunderein syn theyle gefeit, die gericht, trifft vnd vberkeyt blybenn.während es im Theilzettel für Friedrich heisst:
-------der grübelbergk, das heusingerthal, die eilf Ecker, das geholcz
am hörselbergk etc. Auch so soll der acker vnd wiesen zue Win-terstein in der Sondra vnd av Schönaw mit sambt der WüstungAlten gruben genannt vnd am Horselberge mit sammt andern Wü-stungen vnd feldern, so daran vnd dorvmb gelegen mit trifften vndgerichten Obersten vnd Nidersten, so die in gebrauchung vnd nutzungherbracht vnd gehört haben diszem theile zu gehören.
Diese 'Iheilung besteht nun noch auf den heutigen Tag, wie siedamals verabredet worden. Das I. Viertel besitzt zu seinem achten Theilean der Sondraer Forst noch jetzt von dem zum Grübelberg gezogenenForstorte Altegruben, wie es im Theilzettel heisst:
das vnterteyll stosset nach der altenn gruben bis auff die wiessennvnd auff dem wegk vber der Emse, die von Winsersteyn (III.Viertel) haben dran, vnnd gehört hiezu Das Ehrenntahl vnnd das teyllnach der mytternaoht am ehrennthall allermeyst gelegen gehört alhie-her, das ist jetzt Erdenthal und Eichleite.
Das IL Viertel dagegen hat nach seinem Theilzettel zu seinemachten Theile:
Item die alte grubenn von eynander geteylt, vnnd das teyll nachWintersteynn gehört alhier Stosset nach der Fischbach vnnd wen-det nach Schwarzhausen am Wege, die Jungkherrn (III. Viertel)habenn ausswerts drann.
Item das heusertahl von eynander gteylt an dreyteyll vnnd ist das
vnterteyil so gnug pracht als das ehrennthall vnnd das anderteyll nach
dem Mittage die zwei teyell gehorenn hieher.
Das III. Viertel besitzt dagegen noch jetzt als ungetheilte Com-
munionforst zu seiner Hälfte der 3/ 4 der Sondraschen Waldungen nach
der jetzigen Benennung der Forstorte, den Grübelberg, die Langen-
hainer Wand (Alte Grube) und den Pollarskopf (auch Alte Grube)
sowie die Hälfte des Häuserthals und die Elf Acker.
Das IV. Viertel des Wintersteiner Stammes ist ausgestorben, undsein Antheil der I. Branche des III. Viertels angefallen, welche also jetztvon den gesammten Sondraer Forsten in der Communion die Hälfte, also3 /i6 und als Nachfolger des IV. Viertels privativ 3 /g, im Ganzen alse 9 /igsämmtlieher Sondraer Waldungen besitzt. Seine privativen Antheile aus-ser dem gesammtschaftlichen Walde des III. Viertels heissen jetzt: die