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III. Buch. I. Abtheilung.
seien es nur einzelne privative Waldungen oder neuangelegte Ortschaften,im nördlichen Deutschland oft wiederholen. Sondra ist nach Sättelstedteingepfarrt, und darum müssen wir annehmen, dass Sättelstedt auchdas Mutterdorf ist, von welchem sich Sondra abgetheilt hat. Dass dasim Confirmationsbriefe Kaiser Konrads für das Kloster Georgenthal vomJahre 1144 als Grenzpunkt bezeichnete Sunderenicht auf dieses Sondrabe-zogen werden kann, ergiebt die Lage des Orts gegen Georgenthal, da-gegen finden wir unser Sondra unzweifelhaft in der Urkunde von 1313,wodurch der Bitter Her mannus dictus Wal thmann dem Kloster S. Jo-hannisthal bei Eisenach die Fischerei in der Emse von Sättelstedtbis zum Dorfe Sondra aufwärts überliess (piscariam in fluvio Gemese ethoc a villa dieta Sethenstete vsque ad villam dietam Sundere) vid. Brück-ners Goth. Kirchen- und Schulstaat Theil IL Heft 5, pag. 24. Wennaber hier das Dorf Sondra als die Grenze des Eischwassers nach auf-wärts bezeichnet wird, so sehen wir daraus, dass der Ritter Wal thmannnur innerhalb der Sättelstädter Feldmark über die Fischerei disponirte,keineswegs aber über das weiter oberhalb in Sondraer Flur liegendeFischwasser, welches ohne Zweifel damals schon mit dem Dorfe Sondraselbst Wangenheim'sches zu Winterstein gehöriges Besitzthum war,wenngleich wir die Sondra nicht früher speciell erwähnt finden, als inden ersten über Winterstein ertheilten Lehnbriefen.
Bei der Vertheilung der Wintersteiner Güter zwischen den 4 Vierteln'des Wintersteiner Stammes waren nach dem allgemeinen Maasstab von3 /4 für das III. und IV. Viertel und V4 für das I. und II. Viertel auchdie Sondra in gleicher Weise vertheilt.
Land, Wiesen und Forsten hatten die Brüder Lutz der Aeltere (II.Viertel) und Friedric-h (I. Viertel) unter sich wieder gleichmässig ver-theilt, die Unterthanen in der Sondra waren aber beim Obergute zuWintorstein, also beim IL Viertel allein, verblieben. Das HausbuchWolff Veits weist deren um 155(5 die Zahl von fünfen nach, ausserder Mühle, worüber er sich wegen seines Antheils daran mit seinem VetterMelchior (III. Viertel) verständigen wolle, und Melchior des AelternErbregister von 1585 führt damit übereinstimmend 15 Unterthanen mitHaus- und Hofstätten zu Sondra auf, was für jene Zeit im Ganzen 20Gehöfte ohne die Mühle ergiebt, und genau mit dem Theilzettel Frie-drichs des Aeltern vom Jahre J513 stimmt.
Bei dieser Theilung von 1513 zwischen Friedrich (III. Viertel) uudseinem Bruder Apel (IV. Viertel) war nun Winterstein zu 3 /4 mitallen dazu gehörigen Unterthanen in den G Walddörfern, mit den Win-tersteiner und Sondraer Forsten dem III. Viertel zugetheilt, und hatteApel nur zur Ausgleichung einen Theil der Sondraer Forsten mit in sei-