892 III. Buch. I. Abtheilung.
Im Pacht-Contracte von 1846 war das Areal angegebenzu 2 Acker 16 fJR. Gärten,326 „ 105 „ Artland,80 „ — ,, Laiten in Oesterbehringer Flur,3 „ — ,, Wiesen411 ,, 121 ,, und 12 Acker Wiesen im WangenheimerSee.Die jetzige bedeutende Areal-Vergrösserung ist durch die Annahmeder geringer bonitirten, entfernter gelegenen Pläne veranlasst worden.
Bei der Lehnsspecification 1844 wurden fast übereinstimmende An-gaben gemacht, wie sie der Pacht Contrakt von 1846 enthält.
Die Wüstungen bei Reichenbach: 21. Bufferode und 22. Berterode.
Die Wüstung Bufferode, welche den Lehnbriefen nach ganz demIV. Viertel des Stammes Winterstein zugetheilt war, macht gegenwärtigeinen Bestandtheil der Beichenbacher Feldmark aus, welcher jetzt ge-wöhnlich das Bollerode oder im Bollerode genannt wird und mit derTungedaer Feldmark grenzt. Dass Bollerode und Bufferode gleich-bedeutende Bezeichnungen sind, geht aus den älteren Theihmgs- und Zins-Registern unwiderleglich hervor, und gab diese Wüstung wohl zunächstdie Veranlassung, dass die Besitzer derselben im Dorfe Reichenbachein Vorwerk anlegten, aus welchem das gegenwärtige dortige Ritterguterwachsen ist. Wenn wir aber neben der Wüstung Bufferode in derReichenbacher Feldmark auch die Wüstung Berterode zu suchen haben,so gibt dieser Umstand vielleicht auch eine Spur an die Hand, wie die Fm-wandelung des Namens Bufferode in das jetzt gebräuchliche Bolle-rode gekommen sein mag. Neben dem Dörfchen Berterode im Amte Creuz-burg finden wir nämlich eine halbe Stunde weit östlich auch ein kleines DorfBollerode im Amte Eisenach, und mag diese Nachbarschaft von Ber-terode und Bollerode auf der andern südwestlichen Seite des Hay-nichs die Veranlassung gegeben haben, die neben Berterode am süd-östlichen Fusse des Haynichs liegende zweite Wüstung statt Buffe-rode auch Bollerode zu nennen.
In anderer Weise, als in den Wangenheim'schen Lehnbriefen, Zins-und Theilungs-Registern, finden wir Bufferode nicht weiter urkundlicherwähnt.
Wahrscheinlich ist ein Theil der Bufferoder Feldmark aber auch mitder Tungedaer Flur vereinigt, oder später an Einwohner zu Tungedagegen Zins ausgethan worden, und stammen daher die Geld- und Frucht-gefälle, welche das IV. Viertel bis auf die neueste Zeit aus Tüngedazu erheben hatte und welche nach der Lehnsspecification von 1844 noch