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III. Buch. I. Abtheilung.
nominell ist. Während in jenen beiden Ortschaften der Hersfeldsche Be-sitz prävalirte, trat derselbe hier in Oesterbehringen doch gegen dieFuldasehen Besitzungen und das freie Gut der Herren von Wangen-heim, von welchem freilich ein bedeutender Theil später in die Händedes Katharinen-Klosters zu Eisenach kam, wesentlich zurück. Ausser14'/-2 Gothaer Malter halb Woitzen halb Bocken und 3 / 4 Metzen Erbsen,welche drei Bauern V olkmar Beck, Caspar Goppel und FriedrichBeck von den ihnen eingethanen Hersfeldschen Gütern zu zinsen hatten,und welche vom Stifte denen von Huenningen unter Vorbehalt einesjährlichen Wachszinses von l'/g Pfund zu Lehn gegeben, von diesen aber1538 an Friedrich von Wangenheim den Aeltern überlassen waren,findet sich keine weitere Andeutung Hersfeldschen Besitzes, jedoch warOesterbehringen ein Filial von Grossenbeh ringen , diese Pfarreaber auch ein unstreitig vom Stifte Hersfeld relevirendes geistlichesLehn. Die Fuldaschen Besitzungen scheinen sich auf sieben Höfe und 3wahrscheinlich Fuldasche Hufen Landes in der Wüstung Tungerthal,deren Besitzer frühzeitig nach Oesterbehringen gezogen waren, be-schränkt zu haben, welche die von Erffa von Fulda zu Lehn trugenund 1524 mit lehnherrlichem Consens an Erasmus und Friedrich vonWangenheim verkauften.
Wenn die in Brückners Gothaschem Kirchen- und Schulstaat er-wähnte Sage begründet wäre, dass Oesterbehringen ursprünglich nuraus 4 Höfen bestanden habe, so könnte man annehmen, dass die vorge-nannten Hersfeldschen Besitzungen, welche nach dem Lehnbriefe von 1572auch wieder unter 4 Bauern vertheilt waren, das erste und älteste Dorfausgemacht hätten, welches durch die Uebersiedelung der eingegangenenDörfer Tungcrthal, Leichperg, Wydefelt und Both, deren dieLehnbriefe von 1321 und 1335 als Dörfer, die Lehnbriefe des 15. Jahr-hunderts aber als Wüstungen erwähnen, zu der jetzigen grössern Gemeindeangewachsen wäre, dann würde unter diesen ausgegangenen OrtschaftenTungerthal aber wohl als die zuletzt wüst gewordene anzusehen sein,da seine Feldmark noch bis in die neueste Zeit und bis zur Ausführungder Separation von der übrigen Dorfsüur gesondert gehalten war, undihre Besitzer zugleich Interessenten eines Forstorts am Haynich waren,während die übrige Gemeinde Oesterbehringen keine Gemeindeforstbesass.
Waren nun die Herren von Wangen heim im unvordenklichen Be-sitze der Grund-, Lehns- und Gerichtsherrlichkeit über das gesammte DorfOesterbehringen mit den damit vereinigten Wüstungen, so hatten siedoch durch die besondere Gunst, deren sich das zu Eise nach gestifteteSt. Katharinen-Kloster beim Wangenlieim'schen Geschlechte erfreute, sichbewogen gefunden, besonders diesem Kloster zahlreiche Zuwendungen ge-