Meibom. Oesterbehringen.
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ger Unterthanen höchst lästig und kaum aufrecht zu erhalten war, imJahre 1800 die Mühle von Seiten der Besitzer unter Vorbehalt eines jähr-lichen geringen Erbzinses zur Anlegung einer Baumwollen-Spinnerei ver-äussert, und dafür ein Kauipretium von 1815 $ Conv.-Münze aufgekom-men, dessen Constituirung zu einem Lehnstamm nicht ausdrücklich erfolgtwar, weshalb beim Aussterben des IV. Viertels im Jahre 1844 über dieRückgewähr dieser Kaufgelder Differenzen zwischen den Agnaten und derAllodial-Erbin entstanden, welche ebenso wie die gleichen Differenzen,wegen des dem IV. Viertel bei der Theilung von 1513 zugetheilten, überMeibom gelegenen Theils des Herrenbergs, welcher als ein Allodial-grundstück nach dem Tode des Geheimraths Dorotheus Wilhelm v.Wangenheim an den Graf Utterodt zu Wenigen-Lupnitz ver-kauft war, durch den im Jahre 1850 geschlossenen Hauptvergleich be-seitigt wurden.
Da nun Seitens der Grossherzoglich Sächsischen Regierung auch derAnspruch erhoben war, für die Wahrnehmung der Wangenheim'schen Ge-richte zu Meibom eine eigene innerhalb des Grossherzogthums domici-lirte Gerichtsverwaltung zu bestellen, so offerirte die Familie durch ihrenSenior im Jahre 1847 diese nur noch lästigen Ueberbleibsel eines frühernicht unbedeutenden Familienbesitzes der Grossherzoglichen Regierungzur Incorporirung in die landesherrlichen Gerichte, und wissen wir nicht,was seitdem aus der Sache geworden ist; wahrscheinlich wird sie durchdie inmittelst erfolgte Aufhebung aller Patrimonial-Gerichtsbarkeit dortwie in anderen Nachbarstaaten von selbst ihre Erledigung gefundenhaben. —
Ob Seitens der Herren von Wangen he im die Fischwasser beiMeibom noch gerettet sind, wissen wir ebensowenig, als wie es gegen-wärtig mit dem Patronatrechte über die dortige Pfarre gehalten wird.
14". Oesterbehringen.
Das Dorf Oesterbehringen finden wir zum ersten Male in derzweifelhaften Urkunde König Hei n rieh s von 932 von den beiden anderenDörfern Kirch-Behring en (jetzt Gros sen-Beh ringen) undWolfs-Behringen unterschieden, als Paringi aufgeführt, und an das StiftHersfeld für andere Güter im Gaue Friesenfeld vertauscht, denn wirkönnen darüber, dass unter Paringi nur Oesterbehringen ver-standen werden kann, bei der gleichzeitigen Erwähnung der beiden an-deren Dörfer Kirch- und Wolfsbehringen nicht zweifelhaft sein, dadie spätere Benennung Osterin-Behringen, welche uns zum erstenMale in dem Orlamundeschen Lehnbriefe von 1321 begegnet ist, wesent-lich aus der Lage des Orts gegen die beiden anderen Behringen ent-
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