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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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III. Buch. I. Abtheilung.

Die Mühle und das Forellen wasser zu Meibom waren nun zwischendem II. und IV. Viertel so getheilt, dass das letztere 3 /,j, das erstere l/,daran besass, jedoch geht aus Woltf Veits Hausbuche hervor, dass amFischwasser auch das I.Viertel, sein Oheim Friedrich der Aeltere, nochparticipirte, er sagt :

Verzcichniss des fischerslohn zu Etten hausen vberall von mir vnd

Friederichen.Item iiij heger malder korns vom fischwasser.Item 1 heger malder vom Hernberg.Item 1 schock an gelde.Item xv schneberger wollen tuch zum rogk.Item x schneb. ii par schue.

Item die garn vnd stiffcll müssen wir halten vnd soll alle xiiii Dageein essen fisch bringen, aber in der vasten sali er alle weichen 1essen fisch fahenn des gibt man im alle mal ein brot.

Das wasser sein ii stück eins hebt an ann der Klaffermollen beimpflogk vnd gehet bis im gefeilen zöge (?), das andere hebt an vndenan der wiesen neben am pl'ocke (?) vnd gehet bis ahn pfähl.

Friderich vnd ich müssen zwei fache halten "die macht der fischerEynes vber der Klapperin das ander hinten am dorf Meibom. Je-des stuck wasser ist lxxx ruten langk vngeferlich vnd wir woltensie teilen Anno dmi 155(i. Aber So befunden wir das das vber was-ser der haft steine halber nicht wohl zu fischen ist Aber das anderevnterste wasser ist zu fischen, derwegen vergleichen wir vns daswir das wasser noch zwei Jar wollten bej'sammen lassen,und in gleicher Weise geht aus der Theilung von 1513 zwischen demIII. und IV. Viertel, den Brüdern Friedrich und Apel, hervor, dassjedem Bruder die Hälfte des Fischwassers zu Meibom vorbehalten war.Die Mühle zu Meibom war, wie aus dem Recesse von 1527 her-vorgeht, für die Einwohner von Grossen- und \V olfsbehringenZwangsmühle, und wurde stets, seit der Theilung der W angenheim-schen Gerichte, dem Geriehtssprengel der Grossenbehringer Gerichte bei-gezählt. Durch die Eintauschung des Guts Hesswinkel gegen das Gutzu Wangenheim von Seiten des IV. Viertels ging nun auch der zuHesswinkel gerechnete Antheil an dem vierten Theile der MelbornerMühie auf dieses Viertel über, während von den noch übrigen Antheilen desII. Viertels an der Mühle, nachdem dessen Sonueborner Güter in Thüm-melsche Hände übergegangen und der Schaf hof in Brühe im veräussertAvar, nur der auf den Eothenhof zu Wangenheini fallende Theil vonVg des Viertels oder '/:> i übrig geblieben war. Unter diesen Verhältnissenwar, umsomehr als im Laufe der Zeit Meibom unter Eisenachsche Ho-heit gekommen und der Mühlenzwang für die Grossen- und Wolfsbehrin-